Besondere Hinweise
Familienname
Geben Sie in dem Feld Familienname nur die Hauptbestandteile
Ihres Familiennamens an, auch Doppelnamen. Namenszusätze (z.B. von) oder
akademische Grade (z.B. Dr.) sind hier nicht einzutragen.
Vorname
In das Feld Vorname tragen Sie bitte nur den Rufnamen
ein (nicht sämtliche Vornamen der Geburtsurkunde).
Namenszusatz
Tragen Sie bitte den Namenszusatz ein, z.B. "von" oder "von der".
Akademische Grade sind hier nicht einzutragen.
Akademischer Grad
Wählen Sie bitte, wenn vorhanden, aus einem Katalog (Klappliste) den
akademischen Grad aus.
Adressergänzung
Die Angabe einer Wohnungsnummer (z.B. in Studentenwohnheimen) oder
eines Vermieters (bei Untermietern) ist nur erforderlich,
soweit es für die richtige Zustellung der Post benötigt wird.
PLZ, Ort, Straße
Die Postleitzahl ist 5-stellig einzutragen. Als Wohnort ist die
postalisch vorgeschriebene Bezeichnung zu verwenden (keine Ortsteil-
oder Stadtteilbezeichnung).
Sämtliche Anschreiben werden an die im Bewerbungsbogen genannte Anschrift
gesandt. Die Bewerber/innen haben für die Nachsendung ihrer Post selbst
Sorge zu tragen. Adressänderungen können online vorgenommen werden.
Wichtiger Hinweis zur Erreichbarkeit!
Bescheide für die Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen:
Die Bescheide über die Zulassung werden bei der Einstellung zum
Februar zwischen Mitte und Ende November und über die Nichtzulassung
Anfang Januar verschickt. Die Bescheide über die Zulassung werden bei
Einstellung zum August zwischen Mitte und Ende Mai und über die
Nichtzulassung Anfang Juli verschickt.
Bescheide für das Lehramt an berufsbildenden Schulen:
Die Bescheide über die Zulassung werden bei der Einstellung zum 01. Mai
zwischen Mitte und Ende März und über die Nichtzulassung Anfang April
verschickt. Die Bescheide über die Zulassung werden bei Einstellung zum
01. November zwischen Mitte und Ende September und über die
Nichtzulassung Anfang Oktober verschickt.
Land
Tragen Sie hier bitte das Land ein, in dem Sie wohnen.
Um Ihnen die Eingabe zu erleichtern, ist das Eingabefeld mit einem
Katalog hinterlegt (Klappliste), aus dem Sie das Land auswählen können.
Das Eingabefeld ist mit dem Wert Deutschland (D) aus der Klappliste
vorbelegt. Wenn Sie in Deutschland wohnen, brauchen Sie hier nichts
einzutragen oder auszuwählen.
Telefon, Handy
Für eilige Rückfragen können Sie eine Telefonnummer und / oder eine
Handynummer angeben, unter der Sie erreichbar sind.
Tragen Sie bitte die Vorwahl und Rufnummer Ihres Festnetzanschlusses
in die entsprechenden Eingabefelder Fon, die Vorwahl und Rufnummer
Ihres Mobiltelefons in die Eingabefelder Handy ein. Als Vorwahl
zählen die ersten vier Ziffern Ihrer Handynummer.
E-Mail
Online-Bewerber müssen eine E-Mail Adresse angeben.
Gleich nach der Registrierung in Zula-Online wird Ihnen per E-Mail bestätigt.
Der Eingang Ihrer schriftlichen Bewerbung wird
Ihnen sowohl in Form einer Statusmitteilung als auch durch eine
Bestätigung per E-Mail übermittelt.
Geburtsdatum
Das Geburtsdatum ist in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr
(TT.MM.JJJJ) einzutragen. Freie Stellen sind mit Nullen auszufüllen.
Geburtsort
Den auf der Geburtsurkunde vermerkten Geburtsort eintragen.
Geburtsname
Verheiratete, Eingetragene Lebenspartner, Geschiedene und Verwitwete
müssen den auf der Geburtsurkunde vermerkten Namen eintragen.
Bei Ledigen bleibt das Feld frei.
Familienstand
Den derzeit gültigen Familienstand eintragen. Nachträgliche Veränderungen
sind dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
schriftlich mitzuteilen.
Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte nicht beglaubigte Abschriften aus
dem Eheregister oder dem Lebenspartnerschaftsregister bei.
Bei Scheidung: Sollte die Scheidung bei dem Registerausdruck für den
Heiratseintrag nicht vermerkt sein, reichen Sie bitte eine Kopie des
Scheidungsurteils ohne Urteilsbegründung ein.
Unterhaltspflichten
Bei der Vergabe der Ausbildungsplätze werden in einem Umfang von 10%
Ausbildungsplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorrangig
berücksichtigt.
Als Härtefalle zählen in der Rangfolge
1. Schwerbehinderung oder Gleichstellung und
2. Unterhaltspflichten.
Geben Sie die Zahl der Kinder an, denen gegenüber Sie sorgeberechtigt und
zu Unterhalt verpflichtet sind. Fügen Sie Ihrer Bewerbung für diese
Kinder nicht beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden bei. Bei volljährigen
Kindern ist eine weiterhin bestehende Unterhaltsverpflichtung
nachzuweisen (z.B. Bescheid der Kindergeldkasse in Kopie). Sind Sie
gegenüber einer nicht erwerbsfähigen erwachsenen Person (z.B. Elternteil)
unterhaltsverpflichtet, weisen Sie dies bitte nach (z.B. Kopie des
Heranziehungsbescheides des Sozialamtes).
Staatsangehörigkeit
Tragen Sie Ihre gültige Staatsangehörigkeit ein.
Konfession
Die entsprechende Konfession auswählen.
Besondere Hinweise für Bewerber/innen mit dem Unterrichtsfach Religion:
Nach § 7 Abs. 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von
Lehrkräften im Vorbereitungsdienst ist im Vorbereitungsdienst
Ausbildungsunterricht in eigener Verantwortung zu erteilen. Hierfür ist
beim Unterrichtsfach Evangelische oder Katholische Religion die
Mitgliedschaft in der jeweiligen Kirche und das Vorliegen einer
Unterrichtserlaubnis erforderlich. Ohne diese Unterrichtserlaubnis ist
eine Ausbildung praktisch nicht möglich, die Einstellung in den
Vorbereitungsdienst damit ausgeschlossen. Weitere Informationen finden
Sie auf der Homepage des Kultusministeriums www.mk.niedersachsen.de.
Grad der Behinderung
Bei der Vergabe der Ausbildungsplätze werden in einem Umfang von 10%
Ausbildungsplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorrangig berück-
sichtigt.
Als Härtefalle zählen in der Rangfolge
1. Schwerbehinderung oder Gleichstellung und
2. Unterhaltspflichten.
Die Schwerbehinderung ist durch Vorlage einer Kopie des
Schwerbehindertenausweises nachzuweisen.
Anträge auf Gleichstellung sind bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Der Gleichstellungsbescheid besagt, dass behinderte Menschen mit einem
Grad der Behinderung ab 30 bei Vorliegen der Voraussetzungen den
Schwerbehinderten nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches
gleichgestellt sind.
Beschäftigung im öffentlichen Dienst
Bitte die ausgeübte Funktion ggf. Berufsbezeichnung eintragen.
Beschäftigt bei ...
Bitte die Behörde bzw. den öffentlich rechtlichen Arbeitgeber,
wo Sie derzeit tätig sind, angeben.
Benutzername
Der von Ihnen frei erfundene Benutzername sollte
mindestens 5-stellig sein.
Kennwort
Das Kennwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein.
Vordienstzeit
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Wer schon einmal im
Vorbereitungsdienst war hat Vordienstzeiten. Vordienstzeiten werden auf
die Dauer des Vorbereitungsdienstes angerechnet. Es kann nur noch für die
Restzeit ausgebildet werden.
Fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung eine Kopie des Entlassungsschreibens oder
einer anderen Bescheinigung über den vorherigen Vorbereitungsdienst bei.
Die Einsichtnahme in Ihre Personalakte ist erforderlich. Tragen Sie
deshalb bitte die Anschrift der Behörde, die Ihre Personalakte geführt
hat, ein. Nach erfolgter Einstellung in den Vorbereitungsdienst des
Landes Niedersachsen wird diese Personalakte beim Regionalen
Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig, weitergeführt.
Lehramtsabsolventen
Bitte wählen Sie aus der Klappliste das für Sie in Frage kommende
Lehramt aus. Nach Eingang der schriftlichen Bewerbung
wird Ihre Lehramtsausbildung geprüft und eine entsprechende Zuordnung
vorgenommen. Sie haben die Möglichkeit, die übernommenen Daten Ihrer
Ausbildung über das Internet „ZULA-Online“ nachzuvollziehen. Eine ab-
schließende Zuordnung erfolgt in der Regel nach Vorlage des Prüfungs-
zeugnisses. Erst zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Ausbildungsdaten
über „ZULA-Online“ kontrollieren und etwaige Unstimmigkeiten klären.
Im Interesse einer zügigen Bearbeitung aller Bewerbungsvorgänge und in
Anbetracht der Vielzahl von Bewerbungen wird gebeten, von Besuchen und
fernmündlichen Rückfragen sowie Fragen per E-Mail abzusehen. Den Status
Ihrer Online-Bewerbung können Sie jederzeit einsehen.
Zuordnungsbeispiele
• Lehramt an Grundschulen = Niedersächsische Absolventen mit
dem Studienabschluss Master of Education für das Lehramt an Grundschulen
sowie Bewerber/innen aus anderen Bundesländern, die das Lehramt an
Grundschulen bzw. Primarschulen studiert haben.
• Lehramt an Haupt- und Realschulen (HR) = Niedersächsische
Absolventen mit dem Studienabschluss Master of Education für das
Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Hauptschulen H
oder mit dem Schwerpunkt Realschulen R sowie Bewerber/innen aus
anderen Bundesländern, die sich mit einer schulformübergreifenden
Lehramtsausbildung bewerben. Auch hier mit dem Schwerpunkt H oder R
Quereinsteiger
Umfassende Informationen stehen unter www.mk.niedersachsen.de
Pfad: Schule>Lehrkräfte>Vorbereitungsdienst>Einstellungen in den Vorbereitungsdienst
im Rahmen des Quereinstiegs zur Verfügung.
Grundsätzlich wird zum Vorbereitungsdienst zugelassen, wer ein
Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen hat. Zum Vorbereitungsdienst
kann auch zugelassen werden, wer ein anderes universitäres
Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss
abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei Fächern zugeordnet werden
kann, von denen für mindestens eines ein besonderer Bedarf durch das
Kultusministerium festgestellt worden ist. Die Fächer des besonderen
Bedarfs werden zu jedem Einstellungstermin erneut festgestellt und
veröffentlicht. Fächer in diesem Sinne sind berufliche Fachrichtungen, Unterrichtsfächer,
sonderpädagogische und berufliche Fachrichtungen sowie Sonderpädagogik an
berufsbildenden Schulen.
Ein universitärer Studienabschluss mit einem Mastergrad oder
gleichwertigen Hochschulabschluss muss vorliegen, der im Hauptfach einem
Unterrichtsfach/beruflichen Fachrichtung mit besonderem Bedarf
entspricht. Darüber hinaus muss ein
weiteres Unterrichtsfach aus dem Abschluss nachgewiesen werden. Der
Nachweis eines Diplom- oder Masterabschlusses einer Fachhochschule ist
nicht ausreichend. Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen können
Ausnahmen gelten.
Bitte wählen Sie aus der Klappliste das für Sie in Frage kommende
niedersächsische Lehramt aus. Nach Eingang der schriftlichen Bewerbung
wird Ihre nachgewiesene Ausbildung geprüft und eine entsprechende
Zuordnung vorgenommen. Sie haben die Möglichkeit, die übernommenen Daten
Ihrer Ausbildung über das Internet „ZULA-online“ nachzuvollziehen. Eine
abschließende Zuordnung erfolgt in der Regel nach einem erfolgreichen
Vorstellungsgespräch.
Erst zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Ausbildungsdaten über „ZULA-
Online“ kontrollieren und etwaige Unstimmigkeiten klären.
Datum und Endnote des Prüfungszeugnisses (Lehramtsabsolventen)
(Master of Education bzw. Erste Staatsprüfung für das angestrebte
Lehramt).
Bitte die Felder Prüfungsdatum und Note nur bei vorhandenem
Prüfungszeugnis ausfüllen. Sollte noch kein Zeugnis vorliegen, bitte das
Datumsfeld freilassen - keinen Eintrag vornehmen -.
Auch der Eintrag „Endnote mit 0,00“ muss dann unverändert bleiben.
Anschließend speichern.
Bitte legen Sie bis spätestens zur Nachreichfrist eine Kopie Ihres
Prüfungszeugnisses vor. Ein Hinausschieben der Frist ist nicht möglich.
Zur Fristwahrung können Sie auch eine Bescheinigung der Universität über
das studierte Lehramt, die studierten Fächer und die Gesamtnote vorlegen
oder das Zeugnis per Fax zusenden. Die Faxnummer lautet: 0531
484-3019. Bei den Masterabsolventen/innen ist immer die Gesamtnote des
Masterzeugnisses einzutragen.
Lehramtsabschluss
Abschluss des Lehramtsstudiums ist hier einzutragen.
z. B.: Master of Education für das Lehramt an Grund-, Haupt und
Realschulen, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen usw.
Datum und Endnote des Prüfungszeugnisses (Quereinsteiger)
Bitte die Felder Prüfungsdatum und Note ausfüllen.
Die Gesamtnote als Dezimalzahl eintragen. Sollte keine Dezimalnote
bestehen, bitte das Feld mit 0,00 unverändert lassen. Anschließend
speichern.
Mit der Bewerbung sind unbeglaubigte Kopien des Studienabschlusses
(Diplom/Magister/Master) und der Zwischenprüfung (Vordiplom) bzw. des
Bachelor einzureichen.
Das Studium muss im Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgeschlossen sein.
Es gibt keine Nachreichfrist für das Zeugnis.
Studiengang (Quereinsteiger)
Tragen Sie bitte hier ein, welches Fach und gegebenenfalls welche
Fachrichtung Sie studiert haben. Verwenden Sie die angebotenen
Möglichkeiten aus dem Katalog der Klappliste. Aus Ihrem Studium
muss sich auch die Zuordnung zu einem zweiten Unterrichtsfach
ergeben. Für das Einreichen des Zeugnisses über Ihren Studienabschluss
gibt es keine Nachreichfrist.
Die Fächer, die Ihrem Studiengang entsprechen und für die Sie im
Vorbereitungsdienst ausgebildet werden möchten, tragen Sie bitte in
die Eingabefelder „angestrebte Unterrichtsfächer“ ein. Die Fächer des
besonderen Bedarfs sind dort in einem Katalog hinterlegt.
Name der Universität
Einzutragen ist der Name und Sitz der Hochschule an der der
Studienabschluss erworben wurde.
Studienabschluss
Wählen Sie bitte aus dem Katalog (Klappliste) den auf Sie
zutreffenden Studienabschluss aus und reichen Sie mit der
Bewerbung eine Kopie des Zeugnisses ein.
Andere Lehramtsbezeichnung bitte eintragen:
Tragen Sie hier bitte das studierte Lehramt mit der Bezeichnung
ein, wie es im Zeugnis steht. Bei Bedarf verwenden Sie bitte
sinnvolle Abkürzungen.
Studienfächer
In diese Eingabefelder tragen Sie bitte die Fachrichtung bzw. die
Unterrichtsfächer ein, die Sie studiert haben. Es müssen mindestens zwei
sein. Verwenden Sie die angebotenen Möglichkeiten aus dem Katalog der
Klappliste. Haben Sie ein drittes Fach studiert oder ein Fach, das im
Katalog nicht vorgesehen ist, tragen Sie dieses Fach bitte in das dritte
Eingabefeld ein. Die Fächer, für die Sie in Niedersachsen ausgebildet
werden können, weil sie Ihrem Studium entsprechen, tragen Sie bitte in
die Eingabefelder „angestrebte Unterrichtsfächer“ ein. Die zulässigen
Fächer sind dort in einem Katalog hinterlegt.
Fächer (Quereinsteiger)
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst stehen
Ausbildungsstellen für besondere Bedarfsfächer nur in sehr begrenztem
Umfang zur Verfügung.
Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsstudium können in den
Vorbereitungsdienst eingestellt werden, wenn sie folgende
Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:.
* Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss
* Das (Studien-) Hauptfach muss einem besonderen Bedarfsfach entsprechen.
Darüber hinaus muss ein weiteres Unterrichtsfach aus dem
genannten Abschluss nachgewiesen werden.
Weitere Informationen, unter anderem zu den Bedarfsfächern, stehen unter
www.mk.niedersachsen.de
Pfad: Schule>Lehrkräfte>Vorbereitungsdienst>Einstellungen in
den Vorbereitungsdienst im Rahmen des Quereinstiegs zur Verfügung.
Fach
In den Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen wird eingestellt, wer
die Masterprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder für das
Lehramt an Haupt- und Realschulen abgelegt hat.
Nachfolgende Unterrichtsfächer stehen für die Ausbildung zur Verfügung:
Biologie ² Französisch ²* Mathematik Sport
Chemie ² Geschichte ² Musik Technik ²
Deutsch Gestaltendes Werken Niederländisch ² Textiles Gestalten
Englisch Hauswirtschaft ² Physik ² Werte und Normen ²
Erdkunde ² Kath. Religion Politik ² Wirtschaft ²
Ev. Religion Kunst Sachunterricht ³ Islam. Religion
Informatik²
² nicht Grundschule
³* nicht Haupt und Realschule
Bewerberinnen und Bewerber mit der Masterprüfung bzw. Ersten
Staatsprüfung aus anderen Bundesländern
Bewerber/innen, die in anderen Bundesländern die Erste Staatsprüfung oder
den Masterabschluss z.B. für das Lehramt „für die Sekundarstufe I“, „an
Grund- und Hauptschulen“, „an Hauptschulen und Realschulen“, „an der
Grund- und Mittelstufe“, „an Volks- und Realschulen“, „an öffentlichen
Schulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I“, „an Mittelschulen“, „an
Regelschulen“, „Haupt- und Realschule an Sekundarschulen“ oder „an
Primar- und Sekundarschulen“ erworben haben, können sich um Einstellung
in den niedersächsischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an
Grundschulen sowie für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem
entsprechendem Schwerpunkt bewerben.
Voraussetzung ist, dass Fächer gewählt sind, die auch in Niedersachsen
für diese Schulform zugelassen sind.
Hinweis für das Lehramt an Grundschulen:
Hier kann sich bewerben, wer das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt
an Primarschule bzw. Primarstufe studiert hat.
Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und II
Wenn Sie für dieses Fach im Studium nur Studieninhalte für den
Sekundarbereich I vermittelt bekommen haben, müssen Sie dieses
Feld freilassen.
Schwerpunkt
G steht für Schwerpunkt Grundschule beim Lehramt an Grundschulen
H steht für den Schwerpunkt Hauptschule beim Lehramt an Haupt- und Realschule
R steht für den Schwerpunkt Realschule beim Lehramt an Haupt- und Realschule
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst erfolgt in zwei Unterrichtsfächern
Wenn Ihr Zeugnis keinen Schwerpunkt ausweist, muss ein Schwerpunkt festgelegt bzw.
zugeordnet werden.
Dies kann erfolgen z. B. unter Berücksichtigung des Lehramtstyps
(z. B. Lehramt Primarstufe = Schwerpunkt Grundschule)
oder der im Zeugnis nachgewiesenen Unterrichtsfächer
(Fächer, die nur an niedersächsischen Hauptschulen
oder Realschulen erteilt werden – Physik, Chemie, Biologie, Politik,
Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft-
= Schwerpunkt Hauptschule oder Realschule.
Fach Französisch = Schwerpunkt Realschule).
Tragen Sie bitte den unter diesen Kriterien ermittelten Schwerpunkt ein
und wählen Sie die Fächer nach den oben angegebenen Kriterien des
jeweiligen Schwerpunktes.
Ist eine eindeutige Festlegung des Schwerpunktes weder nach der
Lehramtsbezeichnung noch nach den studierten Unterrichtsfächern möglich,
können Sie einen Schwerpunkt bestimmen. Gleiches gilt, wenn die
nachgewiesenen und gewählten Fächer beiden Schwerpunkten zuzuordnen sind.
Auf Antrag (der nach Zulassung zum Vorbereitungsdienst beim
Studienseminar zu stellen ist) kann in einem zusätzlichen Fach
ausgebildet werden, das Gegenstand der Masterprüfung bzw. Ersten
Staatsprüfung gewesen ist oder für das eine Erweiterungsprüfung abgelegt
wurde, wenn die Ausbildungsmöglichkeiten des Studienseminars dies
zulässt
Lehramt für Sonderpädogogik
Fachrichtung und Unterrichtsfach
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst erfolgt in zwei sonderpädagogischen
Fachrichtungen und in einem Unterrichtsfach.
Fachrichtung (Sonderpädagogik)
In Niedersachsen kann die Ausbildung nur in den folgenden
Sonderpädagogischen Fachrichtungen erfolgen:
Für Pädagogik bei …
Beeinträchtigungen der Beeinträchtigungen der Beeinträchtigungen des
geistigen Entwicklung Sprache und des Sprechens schulischen Lernens
Beeinträchtigungen der Beeinträchtigungen der Beeinträchtigungen des Sehens
körperlichen und moto emotionalen und sozialen (sehbeh.)
rischen Entwicklung Entwicklung Beeinträchtigung des Hörens
(schwerh.)
In Niedersachsen wird nur in diesen sonderpädagogischen Fachrichtungen
ausgebildet.
Unterrichtsfach (Sonderpädagogik)
Nachfolgende Unterrichtsfächer stehen für die Ausbildung zur Verfügung:
Biologie Geschichte Musik Textiles Gestalten
Chemie Gestaltendes Werken Physik Werte und Normen
Deutsch Hauswirtschaft Politik Wirtschaft
Erdkunde Kath. Religion Sachunterricht
Englisch Kunst Sport
Ev. Religion Mathematik Technik
Auf Antrag (der nach Zulassung zum Vorbereitungsdienst beim
Studienseminar zu stellen ist) kann in einem zusätzlichen Unterrichtsfach
ausgebildet werden, das Gegenstand der Masterprüfung bzw. Ersten
Staatsprüfung gewesen ist oder für das eine Erweiterungsprüfung abgelegt
wurde, wenn die Ausbildungsmöglichkeiten des Ausbildungsseminars dies
zulassen.
Wählen Sie bitte die Fachrichtungen in der entsprechenden Reihenfolge und
das Haupt- oder Schwerpunktfach aus der Klappliste aus.
Fach (Gymnasien)
Weist das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder über den
Masterabschluss (Master of Education) mehr als zwei gleichwertige in
Niedersachsen zugelassene Unterrichtsfächer aus oder ist eine
entsprechende Erweiterungsprüfung abgelegt worden, kann auf Antrag die
Ausbildung dann in drei Unterrichtsfächern erfolgen, wenn die
Ausbildungssituation im betreffenden Studienseminar dies zulässt. Der
Antrag ist mit der Bewerbung abzugeben oder innerhalb des
Einstellungsmonats nachträglich zu stellen.
Nachfolgende Unterrichtsfächer stehen für die Ausbildung zur Verfügung:
Biologie Französisch Mathematik Russisch
Chemie Geschichte Musik Politik
Deutsch Griechisch Physik Spanisch
Informatik Philosophie Sport
Erdkunde Kunst Ev. Religion Werte und Normen
Englisch Latein Kath. Religion Darstellendes Spiel
Chinesisch Islam. Religion Niederländisch
Unabhängig vom Antrag auf Ausbildung in einem dritten Fach sind hier alle
Unterrichtsfächer einzutragen.
Keine Seminarausbildung im Fach
Die Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes erfolgt in zwei
Unterrichtsfächern.
Sofern durch die Erste Staatsprüfung oder Erweiterungsprüfung drei
Unterrichtsfächer nachgewiesen werden, erfolgt die Zulassung in zwei
Unterrichtsfächern. Sofern die Ausbildung in einen Unterrichtsfach nicht
gewünscht ist, muss dieses Unterrichtsfach eingetragen werden.
Sollte ein Hauptfach mit zwei Nebenfächern vorhanden sein, so ist ein
Nebenfach für die zweite Phase der Lehrerausbildung auszuklammern.
Das studierte Hauptfach muss als Unterrichtsfach erhalten bleiben.
Fachrichtung (berufliche)
Tragen Sie die für Sie zutreffende berufliche Fachrichtung ein:
Agrarwirtschaft Wirtschaftswissenschaften
Bautechnik Gesundheitswissenschaften
Chemietechnik
Druck- und Medientechnik
Informationstechnik
Elektrotechnik
Farbtechnik und Raumgestaltung
Holztechnik
Kosmetologie
Metalltechnik
Lebensmittelwissenschaften (Ernährung)
Pflegewissenschaften
Sozialpädagogik
Textiltechnik und Bekleidung
Ökotrophologie ( Hauswirtschaft )
Weitere Informationen zu den Ausbildungsfächern entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt.
Fach (Berufsbildende Schulen)
Tragen Sie hier das Unterrichtsfach bzw. den Ausbildungsschwerpunkt
ein:
Biologie Banken/Versicherungen
Chemie Büroberufe
Deutsch Handel
Englisch Industrie
Französisch Recht u. öffentl. Verwaltung
Informatik Steuerberatung
Mathematik Werte und Normen
Physik
Politik
Evangelische Religion
Katholische Religion
Spanisch
Sport
Sonderpädagogik LbS
Geschichte
Islamische Religion
Niederländisch
Weitere Informationen zu den Ausbildungsfächern entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt.
Gewünschter Seminarort
Sie können in den Feldern Gewünschter Seminarort bis zu 3 Wünsche für die
Zuweisung zu einem bestimmten Seminarort angeben. Eine Zuweisung zu einem
der gewünschten Orte kann jedoch nur im Rahmen der vorhandenen
Fachausbildungsplätze vorgenommen werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung zu einem der gewünschten Seminarorte
besteht nicht.
Die Ausbildungsmöglichkeiten können Sie der Fächerübersicht der
Studienseminare (PDF-Datei) auf der Homepage des Kultusministeriums
entnehmen. Dort können Sie ersehen, an welchen Orten Studienseminare
eingerichtet und für welche Fächer dort Fachseminare vorhanden sind.
Detaillierte Informationen finden Sie auch auf den Homepage der
Studienseminare.
Liegen bei der Auswahl für einen Ort mehr Wünsche vor, als Plätze vor-
handen sind, erfolgt eine Berücksichtigung nach sozialen Gesichtspunkten.
Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern und Verheiratete haben in der
Regel Vorrang vor ledigen Bewerberinnen und Bewerbern. Änderungen der
Seminarwünsche können Sie während des Bewerbungsverfahrens jederzeit
online selbst vornehmen.
Wartezeit - Ruhen der Bewerbung
Bleiben Bewerbungen erfolglos, weil geeignete Ausbildungsplätze für das
Lehramt fehlen, können sich diese abgelehnten Bewerber/innen zum nächsten
Einstellungstermin als Wartezeitbewerber/innen wiederbewerben.
Wer die Wartezeit - z.B. durch eine andere Ausbildung oder einen
Arbeitsvertrag, die/der über den nächsten Einstellungstermin hinausgeht –
überbrücken will, kann stattdessen das Ruhen des Bewerbungsverfahrens
erklären. Die Erklärung ist spätestens bis zum Bewerbungsschluss für den
auf die Ablehnung folgenden Einstellungstermin mit der Wartezeitbewerbung
oder schriftlich gegenüber dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung
Braunschweig abzugeben. Mit dem Antrag wird erklärt, dass die Bewerber/innen
vorerst für die nächsten bis zu vier Einstellungstermine (Ruhenszeitraum) auf
eine erneute Bewerbung verzichten. Das Ruhen des Bewerbungsverfahrens
kann nur einmal erklärt werden. Über den Antrag auf Ruhen der Bewerbung
erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.
Für die Dauer des Ruhenszeitraums bleibt der Status beibehalten, sofern
die Wartezeitbewerbung termingerecht erfolgt ist. Wenn die Rückkehr in
das Bewerbungsverfahren online nicht rechtzeitig erklärt wird, gilt die
Bewerbung als zurückgenommen.
Hinweis:
Der künftige Einstellungstermin kann vom Stichtagstermin (Ende des
Ruhenstermins) abweichen. Bitte die in Zula-Online veröffentlichten
Einstellungstermine beachten.
Gesamtschule
Die Ausbildung ist für alle Lehrämter auch an Kooperativen Gesamtschulen
(schulzweigbezogene Organisation) und Integrierten Gesamtschulen
(jahrgangsbezogene Organisation) möglich. Beim Lehramt an Gymnasien gilt
die Maßgabe, dass die Referendarin oder der Referendar während
ihrer/seiner Ausbildung an einer Integrierten Gesamtschule mindestens in
einem Ausbildungshalbjahr Ausbildungsunterricht im Sekundarbereich I
eines Gymnasiums erteilen muss.
Zurechnungszeiten
Das Einstellungs- und Zulassungsverfahren (Zulassungsbeschränkungen) zu
einem Vorbereitungsdienst ist in § 119 des Niedersächsischen
Beamtengesetzes (NBG) geregelt.
Danach werden unter den Bewerberinnen und Bewerber, die den gleichen Rang
haben, Bewerberinnen und Bewerber mit dem höheren Lebensalter unter
Berücksichtigung von Zurechnungszeiten bevorzugt berücksichtigt.
Dem Lebensalter sind bis zu einer Dauer von insgesamt fünf Jahren
hinzuzurechnen:
1. Zeiten der Erfüllung einer Dienstpflicht (Wehr- oder Zivildienst)
2. Zeiten der Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer
bis zur Dauer von zwei Jahren
3. Zeiten der Tätigkeit in einem freiwilligen sozialen oder einem
freiwilligen ökologischen Jahr, jeweils bis zur Dauer von einem Jahr
4. Zeiten der tatsächlichen Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18
Jahren sowie der tatsächlichen Pflege einer oder eines nach
ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen, wenn
sich die Betreuung oder Pflege über einen Zeitraum von mindestens
einem Jahr erstreckt hat und soweit dies den beruflichen Werdegang
verzögert hat.
Wehrdienst, Zivildienst
Unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die den gleichen Rang haben,
werden nach § 119 NBG die Bewerberinnen und Bewerber mit dem höheren
Lebensalter berücksichtigt.
Dem Lebensalter sind hinzuzurechnen:
Zeiten der Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a
Absatz 1 oder 2 des Grundgesetzes. Eine Kopie des Nachweises
über die Ableistung von Wehrdienst oder Zivildienst ist der
Bewerbung beizufügen.
Dienst als Entwicklungshelfer/in
Unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die den gleichen Rang haben,
werden nach § 119 NBG die Bewerberinnen und Bewerber mit dem höheren
Lebensalter berücksichtigt.
Dem Lebensalter sind hinzuzurechnen:
Zeiten der Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer
bis zur Dauer von zwei Jahren. Eine Kopie des Nachweises über den
Dienst als Entwicklungshelfer/in ist der Bewerbung beizufügen.
Freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr
Unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die den
gleichen Rang haben, werden nach § 119 NBG die
Bewerberinnen und Bewerber mit dem höheren Lebens-
alter berücksichtigt.
Dem Lebensalter sind hinzuzurechnen:
Zeiten der Tätigkeit in einem freiwilligen sozialen Jahr
oder in einem freiwilligen ökologischen Jahr jeweils bis
zur Dauer von einem Jahr. Eine Kopie des Nachweises über
die Ableistung eine freiwilligen sozialen oder ökologischen
Jahres ist der Bewerbung beizufügen.
Betreuungs- bzw. Pflegezeiten
Unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die den gleichen
Rang haben, werden nach § 119 NBG die Bewerberinnen und
Bewerber mit dem höheren Lebensalter berücksichtigt.
Dem Lebensalter sind hinzuzurechnen:
Zeiten der tatsächlichen Betreuung oder Pflege eines Kindes
unter 18 Jahren
oder einer oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen
sonstigen Angehörigen, wenn sich die Betreuung oder Pflege
über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erstreckt hat und
soweit dies den beruflichen Werdegang verzögert hat.
Der Bewerbung ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Bestellung durch
die Pflegekasse) beizufügen.
Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten
Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen sind berufspraktische Tätigkeiten nachzuweisen.
In der Fachrichtung Pflegewissenschaften ist
eine abgeschlossene fachrichtungsbezogene Berufsausbildung zwingend
erforderlich. Beispiele für Pflegewissenschaften (keine abschließende
Aufzählung):
abgeschlossene Ausbildung im Bereich Altenpflege, Ergotherapie,
Entbindungspflege, Gesundheits- und Kinderpflege, Podologie,
Physiotherapie usw.
In den übrigen Fachrichtungen können die berufspraktischen Tätigkeiten
durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch
fachrichtungsbezogene Praktika nachgewiesen werden. Die
fachrichtungsbezogenen Praktika müssen insgesamt
mindestens 52 Wochen umfassen. Das einzelne Praktikum muss mindestens
vier Wochen dauern.
Sie haben drei Möglichkeiten Ihre berufspraktischen Tätigkeiten
nachzuweisen:
a) Ihre Hochschule oder eine andere hierzu befugte Einrichtung
(z.B. Kultusministerium, NiLS, NLSchB) hat die Erfüllung der
Zulassungsvoraussetzung bereits geprüft und Ihnen eine entsprechende
Bescheinigung erteilt
Tragen Sie bitte das Datum der Bescheinigung und den Namen des
Ausstellers in die entsprechenden Felder ein und fügen Sie Ihren
Bewerbungsunterlagen eine Kopie der Bescheinigung bei. Weitere
Eintragungen und Nachweise sind dann nicht mehr erforderlich.
b) Sie haben eine einschlägige Berufsausbildung
Tragen Sie bitte ein, wo und in welchem Zeitraum Sie Ihre Ausbildung
gemacht haben. Fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen eine Kopie
des Zeugnisses über den Ausbildungsabschluss bei.
Weitere Eintragungen und Nachweise sind dann nicht mehr
erforderlich.
c) Sie wollen den Nachweis Ihrer berufspraktischen Tätigkeiten über
fachrichtungsbezogene Praktika erbringen
Tragen Sie bitte die einzelnen Daten der Praktika und die
Ausbildungsstellen in die entsprechenden Spalten ein und fügen Sie
Ihren Bewerbungsunterlagen die dazugehörigen Bescheinigungen in
Kopie bei.
Hinweis:
Entscheiden Sie sich bitte nur für die Alternative, die den Nachweis
Ihrer berufspraktischen Tätigkeiten mit dem geringsten Aufwand
dokumentiert. Haben Sie sich für die Variante a) = Bescheinigung
entschieden, werden nach Speicherung der Daten alle Einträge zu den
Varianten b) und c) gelöscht. Gleiches geschieht, wenn Sie sich für die
Variante b) = Ausbildung entscheiden. Hier entfallen nach der Speicherung
Ihre eventuellen Einträge zu den Varianten a) und c).
Lehramtsausrichtung
Die Infrage kommende Lehramtsausrichtung ist auszuwählen.
Für Quereinsteiger/in stehen umfassende Informationen unter
www.mk.niedersachsen.de
Pfad: Schule>Lehrkräfte>Vorbereitungsdienst>Einstellungen in den
Vorbereitungsdienst im Rahmen des Quereinstiegs zur Verfügung.
Sprachkompetenz
Die niedersächsische Landesregierung möchte die Mehrsprachigkeit aller
Kinder und Jugendlichen fördern. Nicht wenige Lehrkräfte, insbesondere
auch zweisprachig aufgewachsene, bringen Sprachkompetenzen mit, die
einfließen können in verschiedene Unterrichtsangebote (Wahl- bzw.
Wahlpflichtangebote, herkunftssprachlicher Unterricht etc.) und zur
Entfaltung der Mehrsprachigkeit in Unterricht und Schule beitragen.
Z.T. wird in Stellenangeboten gezielt nach dieser Qualifikation gefragt,
wodurch sich individuelle Einstellungschancen in den Schuldienst im
Anschluss an den Vorbereitungsdienst verbessern lassen. Die Angabe ist
freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch auf eine spätere
vorrangige Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst.
Einzureichende Nachweise etc. sind nicht erforderlich.
Umsetzungsantrag
Sollte Ihnen der zugewiesene Seminarort aus einem wichtigen Grund
unzumutbar erscheinen, können Sie unter Angabe dieses Grundes und ggf.
Beifügung entsprechender Belege einen Antrag auf Umsetzung stellen.
Hierfür wird Ihnen ein Formular mit Ihren Stammdaten angeboten, das Sie
noch um Ihren Grund für den Umsetzungswunsch ergänzen müssen.
Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung besteht nicht.
Die Zuweisung zum Studienseminar erfolgt vorrangig nach den Ausbildungs-
möglichkeiten (Kapazitäten) in den einzelnen Studienseminaren. Hierbei
werden soziale Gesichtspunkte in die Entscheidung mit eingebunden. So
haben Schwerbehinderte mit einer Behinderung ab 50 sowie Bewerber
und Bewerberinnen mit minderjährigen Kindern Vorzug vor allen anderen
Bewerber/innen.
In Ihrer Bewerbung hatten Sie die Möglichkeit, eine besondere persönliche
Bindung an Ihrem Wohnort zu begründen. Soweit Sie dies getan haben, wurde
dies bei der Auswahl des Studienseminars bereits berücksichtigt. Ein
Umsetzungsantrag mit gleicher Begründung zur örtlichen Bindung wird daher
erfolglos bleiben. Gründe, die in erster Linie dem eigenen Vorteil
dienen, wie Kosteneinsparung, Fahrtzeiten und dergleichen, können
ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Bei der Prüfung des Antrags wird
ein strenger Maßstab zugrunde gelegt.
Wichtig!
Der Umsetzungsantrag ist schriftlich zu erklären und postalisch oder per
Fax (0531 484-3019) an Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig.
zu senden. Bei Versendung per Fax muss der Umsetzungsantrag spätestens am letzten
Tag des im Zulassungsbescheid gesetzten Termins für die Annahmeerklärung
über den Ausbildungsplatz bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung
Braunschweig eingegangen sein.
Beim postalischen Versand ist für den fristgerechten Eingang der zweite
Werktag, der auf dem Tag folgt, der im Zulassungsbescheid als Termin
genannt wurde, maßgeblich. Verspätete Umsetzungsanträge werden wie
Rücknahme der Bewerbung behandelt.
Zusage
Mit der Zusage nehmen Sie den Ausbildungsplatz im zugewiesenen
Studienseminar an. Zugleich erklären Sie wahrheitsgemäß, dass Sie in
keinem anderen Bundesland in den Vorbereitungsdienst aufgenommen worden
sind.
Nach erfolgter Zusage werden die beamten- und laufbahnrechtlichten
Voraussetzungen für die Einstellung geprüft. Die Personalstelle wird Sie
in nächster Zeit anschreiben.
Ihr Studienseminar wird für Sie eine geeignete Ausbildungsschule
auswählen. Auf den Internetseiten der meisten Studienseminare finden Sie
auch Informationen zu den dortigen Ausbildungsschulen. Im Regelfall nimmt
das Studienseminar Kontakt mit Ihnen auf. Warten Sie also bitte zunächst
ein paar Tage ab. Sollte wider erwarten eine Kontaktaufnahme in
angemessener Zeit nicht erfolgen, fragen Sie bitte im Studienseminar
telefonisch nach.
Absage
Mit der Erklärung Absage lehnen Sie den angebotenen Ausbildungsplatz ab.
Das Bewerbungsverfahren ist für diesen Einstellungstermin damit
abgeschlossen. Sie erhalten in Kürze eine schriftliche Bestätigung, mit
der auch der Zulassungsbescheid wieder aufgehoben wird.
Aus statistischen Gründen werden Sie gebeten zu erklären, ob die
Nichtannahme des Ausbildungsplatzes erfolgt, weil
O Sie in einem anderen Bundesland in den Vorbereitungsdienst
aufgenommen wurden
O Sie aus anderen Gründen die Bewerbung zurücknehmen
Die Nichtannahme des Ausbildungsplatzes zu diesem Einstellungstermin hat
keinerlei Auswirkungen auf eine eventuelle spätere neue Bewerbung. Im
Falle einer späteren erneuten Bewerbung gelten Sie für den neuen
Einstellungstermin wieder als Erstbewerber/in.
Rücknahme
Mit der Erklärung Rücknahme nehmen Sie Ihre Bewerbung zurück.
Das Bewerbungsverfahren für diesen Einstellungstermin ist damit
abgeschlossen. Sie erhalten in Kürze eine schriftliche Bestätigung.
Die Rücknahme der Bewerbung für diesen Einstellungstermin hat keinerlei
Auswirkungen auf eine eventuelle spätere neue Bewerbung. Im Falle einer
späteren erneuten Bewerbung gelten Sie für den neuen Einstellungstermin
wieder als Erstbewerber/in.
Ausbildungsregion
Bitte wählen Sie hier das Studienseminar aus der von Ihnen
favorisierten Ausbildungsregion aus, dem Sie zugewiesen werden
möchten.