Besondere Hinweise


        Familienname 
  Geben Sie in dem Feld Familienname nur die Hauptbestandteile
  Ihres Familiennamens an, auch Doppelnamen. Namenszusätze (z.B. von) oder 
  akademische Grade (z.B. Dr.) sind hier nicht einzutragen.
        
                
         
        Vorname
  In das Feld Vorname tragen Sie bitte nur den Rufnamen 
  ein (nicht sämtliche Vornamen der Geburtsurkunde).
        

                   
        Namenszusatz 
  Tragen Sie bitte den Namenszusatz ein, z.B. "von" oder "von der".
  Akademische Grade sind hier nicht einzutragen.


         
        Akademischer Grad 
  Wählen Sie bitte, wenn vorhanden, aus einem Katalog (Klappliste) den 
  akademischen Grad aus.


    
          
  
        Adressergänzung 
  Die Angabe einer Wohnungsnummer (z.B. in Studentenwohnheimen) oder
  eines Vermieters (bei Untermietern) ist nur erforderlich, 
  soweit es für die richtige Zustellung der Post benötigt wird.

	
        PLZ, Ort, Straße
  Die Postleitzahl ist 5-stellig einzutragen. Als Wohnort ist die 
  postalisch vorgeschriebene Bezeichnung zu verwenden (keine Ortsteil- 
  oder Stadtteilbezeichnung).
  Sämtliche Anschreiben werden an die im Bewerbungsbogen genannte Anschrift
  gesandt. Die Bewerber/innen haben für die Nachsendung ihrer Post selbst 
  Sorge zu tragen. Adressänderungen können online vorgenommen werden.
 
                
        Wichtiger Hinweis zur Erreichbarkeit!

        Bescheide für die Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen:
  Die Bescheide über die Zulassung werden bei der Einstellung zum 
        Februar zwischen Mitte und Ende November und über die Nichtzulassung 
  Anfang Januar verschickt. Die Bescheide über die Zulassung werden bei 
  Einstellung zum August zwischen Mitte und Ende Mai und über die 
  Nichtzulassung Anfang Juli verschickt.
                            
        Bescheide für das Lehramt an berufsbildenden Schulen:
  Die Bescheide über die Zulassung werden bei der Einstellung zum 01. Mai 
  zwischen Mitte und Ende März und über die Nichtzulassung Anfang April 
  verschickt. Die Bescheide über die Zulassung werden bei Einstellung zum 
        01. November zwischen Mitte und Ende September und über die 
  Nichtzulassung Anfang Oktober verschickt.

            

  
   
        Land
  Tragen Sie hier bitte das Land ein, in dem Sie wohnen.
  Um Ihnen die Eingabe zu erleichtern, ist das Eingabefeld mit einem 
  Katalog hinterlegt (Klappliste), aus dem Sie das Land auswählen können. 
  Das Eingabefeld ist mit dem Wert Deutschland (D) aus der Klappliste 
  vorbelegt. Wenn Sie in Deutschland wohnen, brauchen Sie hier nichts 
  einzutragen oder auszuwählen.




  
        
        Telefon, Handy
  Für eilige Rückfragen können Sie eine Telefonnummer und / oder eine 
  Handynummer angeben, unter der Sie erreichbar sind.
  Tragen Sie bitte die Vorwahl und Rufnummer Ihres Festnetzanschlusses 
  in die entsprechenden Eingabefelder Fon, die Vorwahl und Rufnummer 
  Ihres Mobiltelefons in die Eingabefelder Handy ein. Als Vorwahl 
  zählen die ersten vier Ziffern Ihrer Handynummer.


    

  
   		
        E-Mail
  Online-Bewerber müssen eine E-Mail Adresse angeben. 
  Gleich nach der Registrierung in Zula-Online wird Ihnen per E-Mail bestätigt. 
  Der Eingang Ihrer schriftlichen Bewerbung wird 
  Ihnen sowohl in Form einer Statusmitteilung als auch durch eine 
  Bestätigung per E-Mail übermittelt.


    
  
  		 		
        
        Geburtsdatum
  Das Geburtsdatum ist in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr 
  (TT.MM.JJJJ) einzutragen. Freie Stellen sind mit Nullen auszufüllen.
  

        Geburtsort
  Den auf der Geburtsurkunde vermerkten Geburtsort eintragen.
  

        Geburtsname
  Verheiratete, Eingetragene Lebenspartner, Geschiedene und Verwitwete 
  müssen den auf der Geburtsurkunde vermerkten Namen eintragen. 
  Bei Ledigen bleibt das Feld frei.

    


  
        
        Familienstand
  Den derzeit gültigen Familienstand eintragen. Nachträgliche Veränderungen
  sind dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
  schriftlich mitzuteilen.
  
  Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte nicht beglaubigte Abschriften aus 
  dem Eheregister oder dem Lebenspartnerschaftsregister bei.
        Bei Scheidung: Sollte die Scheidung bei dem Registerausdruck für den 
  Heiratseintrag nicht vermerkt sein, reichen Sie bitte eine Kopie des 
  Scheidungsurteils ohne Urteilsbegründung ein.   

  

  
  
  
  
        
        Unterhaltspflichten
  Bei der Vergabe der Ausbildungsplätze werden in einem Umfang von 10%
  Ausbildungsplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorrangig 
  berücksichtigt.
  Als Härtefalle zählen in der Rangfolge
  1. Schwerbehinderung oder Gleichstellung und
  2. Unterhaltspflichten.

  Geben Sie die Zahl der Kinder an, denen gegenüber Sie sorgeberechtigt und 
  zu Unterhalt verpflichtet sind. Fügen Sie Ihrer Bewerbung für diese 
  Kinder nicht beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden bei. Bei volljährigen 
  Kindern ist eine weiterhin bestehende Unterhaltsverpflichtung 
  nachzuweisen (z.B. Bescheid der Kindergeldkasse in Kopie). Sind Sie 
  gegenüber einer nicht erwerbsfähigen erwachsenen Person (z.B. Elternteil) 
  unterhaltsverpflichtet, weisen Sie dies bitte nach (z.B. Kopie des 
  Heranziehungsbescheides des Sozialamtes).


 

  
    
  
        Staatsangehörigkeit
  Tragen Sie Ihre gültige Staatsangehörigkeit ein.
  


  
  

  
        
        Konfession
  Die entsprechende Konfession auswählen.
        Besondere Hinweise für Bewerber/innen mit dem Unterrichtsfach Religion:
  Nach § 7 Abs. 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von 
  Lehrkräften im Vorbereitungsdienst ist im Vorbereitungsdienst          
  Ausbildungsunterricht in eigener Verantwortung zu erteilen. Hierfür ist 
  beim Unterrichtsfach Evangelische oder Katholische Religion die 
  Mitgliedschaft in der jeweiligen Kirche und das Vorliegen einer 
  Unterrichtserlaubnis erforderlich. Ohne diese Unterrichtserlaubnis ist 
  eine Ausbildung praktisch nicht möglich, die Einstellung in den 
  Vorbereitungsdienst damit ausgeschlossen. Weitere Informationen finden 
  Sie auf der Homepage des Kultusministeriums www.mk.niedersachsen.de.    


  


  
    

        
        Grad der Behinderung
  Bei der Vergabe der Ausbildungsplätze werden in einem Umfang von 10%
  Ausbildungsplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorrangig berück-
  sichtigt.
  Als Härtefalle zählen in der Rangfolge
  1. Schwerbehinderung oder Gleichstellung und
  2. Unterhaltspflichten.
 
  Die Schwerbehinderung ist durch Vorlage einer Kopie des 
  Schwerbehindertenausweises nachzuweisen. 
  Anträge auf Gleichstellung sind bei der Agentur für Arbeit zu stellen. 
  Der Gleichstellungsbescheid besagt, dass behinderte Menschen mit einem 
  Grad der Behinderung ab 30 bei Vorliegen der Voraussetzungen den 
  Schwerbehinderten nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches 
  gleichgestellt sind.

 
  
     



        
        Beschäftigung im öffentlichen Dienst
  Bitte die ausgeübte Funktion ggf. Berufsbezeichnung eintragen.
  
  
        Beschäftigt bei ...
  Bitte die Behörde bzw. den öffentlich rechtlichen Arbeitgeber, 
  wo Sie derzeit tätig sind, angeben.

    
 



                           
  

        
        Benutzername		
  Der von Ihnen frei erfundene Benutzername sollte 
  mindestens 5-stellig sein.








 
        
        Kennwort		
  Das Kennwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein.

   
  




  

        
        Vordienstzeit		
  Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Wer schon einmal im 
  Vorbereitungsdienst war hat Vordienstzeiten. Vordienstzeiten werden auf 
  die Dauer des Vorbereitungsdienstes angerechnet. Es kann nur noch für die 
  Restzeit ausgebildet werden.
  Fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung eine Kopie des Entlassungsschreibens oder 
  einer anderen Bescheinigung über den vorherigen Vorbereitungsdienst bei. 
  Die Einsichtnahme in Ihre Personalakte ist erforderlich. Tragen Sie 
  deshalb bitte die Anschrift der Behörde, die Ihre Personalakte geführt 
  hat, ein. Nach erfolgter Einstellung in den Vorbereitungsdienst des 
  Landes Niedersachsen wird diese Personalakte beim Regionalen 
  Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig, weitergeführt.

  





        
        Lehramtsabsolventen		
  Bitte wählen Sie aus der Klappliste das für Sie in Frage kommende 
  Lehramt aus. Nach Eingang der schriftlichen Bewerbung 
  wird Ihre Lehramtsausbildung geprüft und eine entsprechende Zuordnung 
  vorgenommen. Sie haben die Möglichkeit, die übernommenen Daten Ihrer 
  Ausbildung über das Internet „ZULA-Online“ nachzuvollziehen. Eine ab-
  schließende Zuordnung erfolgt in der Regel nach Vorlage des Prüfungs-
  zeugnisses. Erst zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Ausbildungsdaten 
  über „ZULA-Online“ kontrollieren und etwaige Unstimmigkeiten klären.  
  
        Im Interesse einer zügigen Bearbeitung aller Bewerbungsvorgänge und in 
  Anbetracht der Vielzahl von Bewerbungen wird gebeten, von Besuchen und
  fernmündlichen Rückfragen sowie Fragen per E-Mail abzusehen. Den Status 
  Ihrer Online-Bewerbung können Sie jederzeit einsehen.  
  
        ZuordnungsbeispieleLehramt an Grundschulen = Niedersächsische Absolventen mit 
    dem Studienabschluss Master of Education für das Lehramt an Grundschulen 
    sowie Bewerber/innen aus anderen Bundesländern, die das Lehramt an 
    Grundschulen bzw. Primarschulen studiert haben.

  •	Lehramt an Haupt- und Realschulen (HR) = Niedersächsische 
    Absolventen mit dem Studienabschluss Master of Education für das 
    Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Hauptschulen H 
    oder mit dem Schwerpunkt Realschulen R sowie Bewerber/innen aus 
    anderen Bundesländern, die sich mit einer schulformübergreifenden 
    Lehramtsausbildung bewerben. Auch hier mit dem Schwerpunkt H oder R
 
  

  
            
        
        Quereinsteiger	
  Umfassende Informationen stehen unter www.mk.niedersachsen.de
  Pfad: Schule>Lehrkräfte>Vorbereitungsdienst>Einstellungen in den Vorbereitungsdienst
  im Rahmen des Quereinstiegs zur Verfügung.

  Grundsätzlich wird zum Vorbereitungsdienst zugelassen, wer ein  
  Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen hat. Zum Vorbereitungsdienst 
  kann auch zugelassen werden, wer ein anderes universitäres 
  Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss 
  abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei Fächern zugeordnet werden 
  kann, von denen für mindestens eines ein besonderer Bedarf durch das 
  Kultusministerium festgestellt worden ist. Die Fächer des besonderen 
  Bedarfs werden zu jedem Einstellungstermin erneut festgestellt und 
  veröffentlicht. Fächer in diesem Sinne sind berufliche Fachrichtungen, Unterrichtsfächer, 
  sonderpädagogische und berufliche Fachrichtungen sowie Sonderpädagogik an 
  berufsbildenden Schulen.

  Ein universitärer Studienabschluss mit einem Mastergrad oder 
  gleichwertigen Hochschulabschluss muss vorliegen, der im Hauptfach einem 
  Unterrichtsfach/beruflichen Fachrichtung mit besonderem Bedarf
  entspricht. Darüber hinaus muss ein 
  weiteres Unterrichtsfach aus dem Abschluss nachgewiesen werden. Der 
  Nachweis eines Diplom- oder Masterabschlusses einer Fachhochschule ist 
  nicht ausreichend. Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen können 
  Ausnahmen gelten.
 
  Bitte wählen Sie aus der Klappliste das für Sie in Frage kommende 
  niedersächsische Lehramt aus. Nach Eingang der schriftlichen Bewerbung 
  wird Ihre nachgewiesene Ausbildung geprüft und eine entsprechende 
  Zuordnung vorgenommen. Sie haben die Möglichkeit, die übernommenen Daten 
  Ihrer Ausbildung über das Internet „ZULA-online“ nachzuvollziehen. Eine 
  abschließende Zuordnung erfolgt in der Regel nach einem erfolgreichen 
  Vorstellungsgespräch. 
  Erst zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Ausbildungsdaten über „ZULA-
  Online“ kontrollieren und etwaige Unstimmigkeiten klären.


 
    
  	
            

        
        Datum und Endnote des Prüfungszeugnisses (Lehramtsabsolventen)
  (Master of Education bzw. Erste Staatsprüfung für das angestrebte 
  Lehramt). 
  Bitte die Felder Prüfungsdatum und Note nur bei vorhandenem 
  Prüfungszeugnis ausfüllen. Sollte noch kein Zeugnis vorliegen, bitte das 
  Datumsfeld freilassen - keinen Eintrag vornehmen -.
  Auch der Eintrag „Endnote mit 0,00“ muss dann unverändert bleiben.
  Anschließend speichern. 
  Bitte legen Sie bis spätestens zur Nachreichfrist eine Kopie Ihres
  Prüfungszeugnisses vor. Ein Hinausschieben der Frist ist nicht möglich. 
  Zur Fristwahrung können Sie auch eine Bescheinigung der Universität über 
  das studierte Lehramt, die studierten Fächer und die Gesamtnote vorlegen 
  oder das Zeugnis per Fax zusenden. Die Faxnummer lautet: 0531 
  484-3019. Bei den Masterabsolventen/innen ist immer die Gesamtnote des 
  Masterzeugnisses einzutragen.

           
  		
   
    





        
        Lehramtsabschluss		
  Abschluss des Lehramtsstudiums ist hier einzutragen.
  z. B.: Master of Education für das Lehramt an Grund-, Haupt und 
  Realschulen, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen usw.

             
  






        
        Datum und Endnote des Prüfungszeugnisses (Quereinsteiger)		
  Bitte die Felder Prüfungsdatum und Note ausfüllen.
  Die Gesamtnote als Dezimalzahl eintragen. Sollte keine Dezimalnote 
  bestehen, bitte das Feld mit 0,00 unverändert lassen. Anschließend 
  speichern.
  Mit der Bewerbung sind unbeglaubigte Kopien des Studienabschlusses 
  (Diplom/Magister/Master) und der Zwischenprüfung (Vordiplom) bzw. des 
  Bachelor einzureichen. 
  Das Studium muss im Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgeschlossen sein. 
  Es gibt keine Nachreichfrist für das Zeugnis. 

             





        
        Studiengang (Quereinsteiger)		
  Tragen Sie bitte hier ein, welches Fach und gegebenenfalls welche 
  Fachrichtung Sie studiert haben. Verwenden Sie die angebotenen 
  Möglichkeiten aus dem Katalog der Klappliste. Aus Ihrem Studium 
  muss sich auch die Zuordnung zu einem zweiten Unterrichtsfach 
  ergeben. Für das Einreichen des Zeugnisses über Ihren Studienabschluss 
  gibt es keine Nachreichfrist.
  
  Die Fächer, die Ihrem Studiengang entsprechen und für die Sie im
  Vorbereitungsdienst ausgebildet werden möchten, tragen Sie bitte in 
  die Eingabefelder „angestrebte Unterrichtsfächer“ ein. Die Fächer des 
  besonderen Bedarfs sind dort in einem Katalog hinterlegt.  

  






        
        Name der Universität		
  Einzutragen ist der Name und Sitz der Hochschule an der der 
  Studienabschluss erworben wurde. 
  

 
  
  



        
        Studienabschluss		
  Wählen Sie bitte aus dem Katalog (Klappliste) den auf Sie 
  zutreffenden Studienabschluss aus und reichen Sie mit der 
  Bewerbung eine Kopie des Zeugnisses ein.


    
  





        
Andere Lehramtsbezeichnung bitte eintragen:		
  Tragen Sie hier bitte das studierte Lehramt mit der Bezeichnung 
  ein, wie es im Zeugnis steht. Bei Bedarf verwenden Sie bitte
  sinnvolle Abkürzungen.



  
  
    

 

        
        Studienfächer		
  In diese Eingabefelder tragen Sie bitte die Fachrichtung bzw. die
  Unterrichtsfächer ein, die Sie studiert haben. Es müssen mindestens zwei 
  sein. Verwenden Sie die angebotenen Möglichkeiten aus dem Katalog der 
  Klappliste. Haben Sie ein drittes Fach studiert oder ein Fach, das im 
  Katalog nicht vorgesehen ist, tragen Sie dieses Fach bitte in das dritte 
  Eingabefeld ein. Die Fächer, für die Sie in Niedersachsen ausgebildet 
  werden können, weil sie Ihrem Studium entsprechen, tragen Sie bitte in 
  die Eingabefelder „angestrebte Unterrichtsfächer“ ein. Die zulässigen 
  Fächer sind dort in einem Katalog hinterlegt.


  
  
  


        
        Fächer (Quereinsteiger)		
  Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst stehen 
  Ausbildungsstellen für besondere Bedarfsfächer nur in sehr begrenztem 
  Umfang zur Verfügung.
  Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsstudium können in den 
  Vorbereitungsdienst eingestellt werden, wenn sie folgende 
  Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:.
  * Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss
  * Das (Studien-) Hauptfach muss einem besonderen Bedarfsfach entsprechen.
    Darüber hinaus muss ein weiteres Unterrichtsfach aus dem 
    genannten Abschluss nachgewiesen werden.
  Weitere Informationen, unter anderem zu den Bedarfsfächern, stehen unter 
        www.mk.niedersachsen.de
  Pfad: Schule>Lehrkräfte>Vorbereitungsdienst>Einstellungen in 
  den Vorbereitungsdienst im Rahmen des Quereinstiegs zur Verfügung.
 


    




        
        Fach
  In den Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen wird eingestellt, wer 
        die Masterprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder für das
  Lehramt an Haupt- und Realschulen abgelegt hat.
 
  Nachfolgende Unterrichtsfächer stehen für die Ausbildung zur Verfügung:
  Biologie ²     Französisch ²*       Mathematik        Sport
  Chemie ²       Geschichte ²         Musik             Technik ²
  Deutsch        Gestaltendes Werken  Niederländisch ²  Textiles Gestalten
  Englisch       Hauswirtschaft ²     Physik ²          Werte und Normen ²
  Erdkunde ²     Kath. Religion       Politik ²         Wirtschaft ²
  Ev. Religion   Kunst                Sachunterricht ³  Islam. Religion
  Informatik²
  
  ²  nicht Grundschule
  ³* nicht Haupt und Realschule
  
        Bewerberinnen und Bewerber mit der Masterprüfung bzw. Ersten 
  Staatsprüfung aus anderen Bundesländern
  Bewerber/innen, die in anderen Bundesländern die Erste Staatsprüfung oder 
  den Masterabschluss z.B. für das Lehramt „für die Sekundarstufe I“, „an 
  Grund- und Hauptschulen“, „an Hauptschulen und Realschulen“, „an der 
  Grund- und Mittelstufe“, „an Volks- und Realschulen“, „an öffentlichen 
  Schulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I“, „an Mittelschulen“, „an 
  Regelschulen“, „Haupt- und Realschule an Sekundarschulen“ oder „an 
  Primar- und Sekundarschulen“ erworben haben, können sich um Einstellung  
  in den niedersächsischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an 
  Grundschulen sowie für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem 
  entsprechendem Schwerpunkt bewerben. 
  Voraussetzung ist, dass Fächer gewählt sind, die auch in Niedersachsen 
  für diese Schulform zugelassen sind.
  
        Hinweis für das Lehramt an Grundschulen:
  Hier kann sich bewerben, wer das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt 
  an Primarschule bzw. Primarstufe studiert hat.  



  
        
        Lehrbefähigung für die Sekundarbereiche I und II		
  Wenn Sie für dieses Fach im Studium nur Studieninhalte für den 
  Sekundarbereich I vermittelt bekommen haben, müssen Sie dieses 
  Feld freilassen.
  



  
  
        
        Schwerpunkt		

        G steht für Schwerpunkt Grundschule beim Lehramt an Grundschulen
   
        H steht für den Schwerpunkt Hauptschule beim Lehramt an Haupt- und Realschule
   
        R steht für den Schwerpunkt Realschule beim Lehramt an Haupt- und Realschule

  Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst erfolgt in zwei Unterrichtsfächern
  
  Wenn Ihr Zeugnis keinen Schwerpunkt ausweist, muss ein Schwerpunkt festgelegt bzw. 
  zugeordnet werden. 
  Dies kann erfolgen z. B. unter Berücksichtigung des Lehramtstyps 
  (z. B. Lehramt Primarstufe = Schwerpunkt Grundschule) 
  oder der im Zeugnis nachgewiesenen Unterrichtsfächer 
  (Fächer, die nur an niedersächsischen Hauptschulen 
  oder Realschulen erteilt werden – Physik, Chemie, Biologie, Politik, 
  Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft- 
  = Schwerpunkt Hauptschule oder Realschule. 
  Fach Französisch = Schwerpunkt Realschule).

  Tragen Sie bitte den unter diesen Kriterien ermittelten Schwerpunkt ein 
  und wählen Sie die Fächer nach den oben angegebenen Kriterien des  
  jeweiligen Schwerpunktes. 
  Ist eine eindeutige Festlegung des Schwerpunktes weder nach der 
  Lehramtsbezeichnung noch nach den studierten Unterrichtsfächern möglich, 
  können Sie einen Schwerpunkt bestimmen. Gleiches gilt, wenn die
  nachgewiesenen und gewählten Fächer beiden Schwerpunkten zuzuordnen sind. 
  Auf Antrag (der nach Zulassung zum Vorbereitungsdienst beim  
  Studienseminar zu stellen ist) kann in einem zusätzlichen Fach 
  ausgebildet werden, das Gegenstand der Masterprüfung  bzw. Ersten 
  Staatsprüfung gewesen ist oder für das eine Erweiterungsprüfung abgelegt 
  wurde, wenn die Ausbildungsmöglichkeiten des Studienseminars dies 
  zulässt



  
      
        
        Lehramt für Sonderpädogogik
        Fachrichtung und Unterrichtsfach		
  Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst erfolgt in zwei sonderpädagogischen 
  Fachrichtungen und in einem Unterrichtsfach.

        Fachrichtung (Sonderpädagogik)
  In Niedersachsen kann die Ausbildung nur in den folgenden 
  Sonderpädagogischen Fachrichtungen erfolgen:
    
  Für Pädagogik bei …
  Beeinträchtigungen der   Beeinträchtigungen der     Beeinträchtigungen des 
  geistigen Entwicklung    Sprache und des Sprechens  schulischen Lernens
  
  Beeinträchtigungen der   Beeinträchtigungen der     Beeinträchtigungen des Sehens
  körperlichen und moto    emotionalen und sozialen   (sehbeh.) 
  rischen Entwicklung      Entwicklung                Beeinträchtigung des Hörens
                                                      (schwerh.)  
     
  In Niedersachsen wird nur in diesen sonderpädagogischen Fachrichtungen 
  ausgebildet. 

 
 
  
    

        
        Unterrichtsfach (Sonderpädagogik)	
  Nachfolgende Unterrichtsfächer stehen für die Ausbildung zur Verfügung:

   Biologie         Geschichte          Musik           Textiles Gestalten
   Chemie           Gestaltendes Werken Physik          Werte und Normen
   Deutsch          Hauswirtschaft      Politik         Wirtschaft
   Erdkunde         Kath. Religion      Sachunterricht
   Englisch         Kunst               Sport
   Ev. Religion     Mathematik          Technik       

  Auf Antrag (der nach Zulassung zum Vorbereitungsdienst beim 
  Studienseminar zu stellen ist) kann in einem zusätzlichen Unterrichtsfach 
  ausgebildet werden, das Gegenstand der Masterprüfung bzw. Ersten 
  Staatsprüfung gewesen ist oder für das eine Erweiterungsprüfung abgelegt 
  wurde, wenn die Ausbildungsmöglichkeiten des Ausbildungsseminars dies 
  zulassen.


  Wählen Sie bitte die Fachrichtungen in der entsprechenden Reihenfolge und 
  das Haupt- oder Schwerpunktfach aus der Klappliste aus.
            
  
            
            
                      	
  
        
        Fach (Gymnasien)		
  Weist das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder über den 
  Masterabschluss (Master of Education) mehr als zwei gleichwertige in 
  Niedersachsen zugelassene Unterrichtsfächer aus oder ist eine 
  entsprechende Erweiterungsprüfung abgelegt worden, kann auf Antrag die 
  Ausbildung dann in drei Unterrichtsfächern erfolgen, wenn die 
  Ausbildungssituation im betreffenden Studienseminar dies zulässt. Der 
  Antrag ist mit der Bewerbung abzugeben oder innerhalb des 
  Einstellungsmonats nachträglich zu stellen.
  Nachfolgende Unterrichtsfächer stehen für die Ausbildung zur Verfügung:

   Biologie      Französisch       Mathematik         Russisch
   Chemie        Geschichte        Musik              Politik
   Deutsch       Griechisch        Physik             Spanisch
                 Informatik        Philosophie        Sport
   Erdkunde      Kunst             Ev. Religion       Werte und Normen
   Englisch      Latein            Kath. Religion     Darstellendes Spiel
   Chinesisch    Islam. Religion   Niederländisch     

  Unabhängig vom Antrag auf Ausbildung in einem dritten Fach sind hier alle
  Unterrichtsfächer einzutragen.		



   
  

        
        Keine Seminarausbildung im Fach
  Die Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes erfolgt in zwei 
  Unterrichtsfächern.   
  Sofern durch die Erste Staatsprüfung oder Erweiterungsprüfung drei 
  Unterrichtsfächer nachgewiesen werden, erfolgt die Zulassung in zwei 
  Unterrichtsfächern. Sofern die  Ausbildung in einen Unterrichtsfach nicht 
  gewünscht ist, muss dieses Unterrichtsfach eingetragen werden. 
  
        Sollte ein Hauptfach mit zwei Nebenfächern vorhanden sein, so ist ein 
  Nebenfach für die zweite Phase der Lehrerausbildung auszuklammern.  
  Das studierte Hauptfach muss als Unterrichtsfach erhalten bleiben.

            
            
  
  



        
        Fachrichtung (berufliche)		
  Tragen Sie die für Sie zutreffende berufliche Fachrichtung ein:
  
   Agrarwirtschaft                            Wirtschaftswissenschaften
   Bautechnik                                 Gesundheitswissenschaften
   Chemietechnik                              
   Druck- und Medientechnik
   Informationstechnik 
   Elektrotechnik  
   Farbtechnik und Raumgestaltung
   Holztechnik
   Kosmetologie
   Metalltechnik
   Lebensmittelwissenschaften (Ernährung)
   Pflegewissenschaften
   Sozialpädagogik
   Textiltechnik und Bekleidung
   Ökotrophologie ( Hauswirtschaft )
  
  Weitere Informationen zu den Ausbildungsfächern entnehmen Sie bitte dem 
  Merkblatt.   

  

            
 


        
        Fach (Berufsbildende Schulen)		
  Tragen Sie hier das Unterrichtsfach bzw. den Ausbildungsschwerpunkt 
  ein:
  
   Biologie               Banken/Versicherungen
   Chemie                 Büroberufe
   Deutsch                Handel
   Englisch               Industrie
   Französisch            Recht u. öffentl. Verwaltung
   Informatik             Steuerberatung
   Mathematik             Werte und Normen
   Physik
   Politik
   Evangelische Religion
   Katholische Religion
   Spanisch
   Sport
   Sonderpädagogik LbS
   Geschichte 
   Islamische Religion
   Niederländisch 

   
  Weitere Informationen zu den Ausbildungsfächern entnehmen Sie bitte dem 
  Merkblatt.

   
    
  
        
        Gewünschter Seminarort		
  Sie können in den Feldern Gewünschter Seminarort bis zu 3 Wünsche für die 
  Zuweisung zu einem bestimmten Seminarort angeben. Eine Zuweisung zu einem 
  der gewünschten Orte kann jedoch nur im Rahmen der vorhandenen 
  Fachausbildungsplätze vorgenommen werden.
        Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung zu einem der gewünschten Seminarorte 
  besteht nicht. 


  Die Ausbildungsmöglichkeiten können Sie der Fächerübersicht der 
        Studienseminare (PDF-Datei) auf der Homepage des Kultusministeriums
  entnehmen. Dort können Sie ersehen, an welchen Orten Studienseminare 
  eingerichtet und für welche Fächer dort Fachseminare vorhanden sind.
  Detaillierte Informationen finden Sie auch auf den Homepage der 
  Studienseminare. 
  Liegen bei der Auswahl für einen Ort mehr Wünsche vor, als Plätze vor-
  handen sind, erfolgt eine Berücksichtigung nach sozialen Gesichtspunkten. 
  Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern und Verheiratete haben in der 
  Regel Vorrang vor ledigen Bewerberinnen und Bewerbern. Änderungen der
  Seminarwünsche können Sie während des Bewerbungsverfahrens jederzeit
  online selbst vornehmen.




  



        Wartezeit - Ruhen der Bewerbung
  Bleiben Bewerbungen erfolglos, weil geeignete Ausbildungsplätze für das 
  Lehramt fehlen, können sich diese abgelehnten Bewerber/innen zum nächsten 
        Einstellungstermin als Wartezeitbewerber/innen wiederbewerben.
  Wer die Wartezeit - z.B. durch eine andere Ausbildung oder einen 
  Arbeitsvertrag, die/der über den nächsten Einstellungstermin hinausgeht –
  überbrücken will, kann stattdessen das Ruhen des Bewerbungsverfahrens 
  erklären. Die Erklärung ist spätestens bis zum Bewerbungsschluss für den 
  auf die Ablehnung folgenden Einstellungstermin mit der Wartezeitbewerbung 
  oder schriftlich gegenüber dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung 
  Braunschweig abzugeben. Mit dem Antrag wird erklärt, dass die Bewerber/innen  
  vorerst für die nächsten bis zu vier Einstellungstermine (Ruhenszeitraum) auf
  eine erneute Bewerbung verzichten. Das Ruhen des Bewerbungsverfahrens 
  kann nur einmal erklärt werden. Über den Antrag auf Ruhen der Bewerbung 
  erhalten Sie einen gesonderten Bescheid. 
  Für die Dauer des Ruhenszeitraums bleibt der Status beibehalten, sofern
  die Wartezeitbewerbung termingerecht erfolgt ist. Wenn die Rückkehr in 
  das Bewerbungsverfahren online nicht rechtzeitig erklärt wird, gilt die 
  Bewerbung als zurückgenommen.   
  
        Hinweis: 
  Der künftige Einstellungstermin kann vom Stichtagstermin (Ende des 
  Ruhenstermins) abweichen. Bitte die in Zula-Online veröffentlichten 
  Einstellungstermine beachten. 

               
   
  
 
        
        Gesamtschule		
  Die Ausbildung ist für alle Lehrämter auch an Kooperativen Gesamtschulen 
  (schulzweigbezogene Organisation) und Integrierten Gesamtschulen 
  (jahrgangsbezogene Organisation) möglich. Beim Lehramt an Gymnasien gilt 
  die Maßgabe, dass die Referendarin oder der Referendar während 
  ihrer/seiner Ausbildung an einer Integrierten Gesamtschule mindestens in 
  einem Ausbildungshalbjahr Ausbildungsunterricht im Sekundarbereich I 
  eines Gymnasiums erteilen muss.
 


  

        
        Zurechnungszeiten
  Das Einstellungs- und Zulassungsverfahren (Zulassungsbeschränkungen) zu 
  einem Vorbereitungsdienst ist in § 119 des Niedersächsischen 
  Beamtengesetzes (NBG) geregelt. 

  Danach werden unter den Bewerberinnen und Bewerber, die den gleichen Rang 
  haben, Bewerberinnen und Bewerber mit dem höheren Lebensalter unter 
  Berücksichtigung von Zurechnungszeiten bevorzugt berücksichtigt.

  Dem Lebensalter sind bis zu einer Dauer von insgesamt fünf Jahren 
  hinzuzurechnen:

   1. Zeiten der Erfüllung einer Dienstpflicht (Wehr- oder Zivildienst)
   2. Zeiten der Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer 
      bis zur Dauer von zwei Jahren
   3. Zeiten der Tätigkeit in einem freiwilligen sozialen oder einem 
      freiwilligen ökologischen Jahr, jeweils bis zur Dauer von einem Jahr
   4. Zeiten der tatsächlichen Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18
      Jahren sowie der tatsächlichen Pflege einer oder eines nach 
      ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen, wenn 
      sich die Betreuung oder Pflege über einen Zeitraum von mindestens 
      einem Jahr erstreckt hat und soweit dies den beruflichen Werdegang 
      verzögert hat.
 

     
     


     
        
        Wehrdienst, Zivildienst
  Unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die den gleichen Rang haben, 
  werden nach § 119 NBG die Bewerberinnen und Bewerber mit dem höheren
  Lebensalter berücksichtigt.
  Dem Lebensalter sind hinzuzurechnen:
  Zeiten der Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a
  Absatz 1 oder 2 des Grundgesetzes. Eine Kopie des Nachweises
  über die Ableistung von Wehrdienst oder Zivildienst ist der 
  Bewerbung beizufügen.






        
        Dienst als Entwicklungshelfer/in
  Unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die den gleichen Rang haben,
  werden nach § 119 NBG die Bewerberinnen und Bewerber mit dem höheren
  Lebensalter berücksichtigt.
  Dem Lebensalter sind hinzuzurechnen:
  Zeiten der Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer 
  bis zur Dauer von zwei Jahren. Eine Kopie des Nachweises über den 
  Dienst als Entwicklungshelfer/in ist der Bewerbung beizufügen.







        
        Freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr
  Unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die den
  gleichen Rang haben, werden nach § 119 NBG die 
  Bewerberinnen und Bewerber mit dem höheren Lebens-
  alter berücksichtigt.
  Dem Lebensalter sind hinzuzurechnen:
  Zeiten der Tätigkeit in einem freiwilligen sozialen Jahr 
  oder in einem freiwilligen ökologischen Jahr jeweils bis 
  zur Dauer von einem Jahr. Eine Kopie des Nachweises über 
  die Ableistung eine freiwilligen sozialen oder ökologischen
  Jahres ist der Bewerbung beizufügen.






        
        Betreuungs- bzw. Pflegezeiten
  Unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die den gleichen 
  Rang haben, werden nach § 119 NBG die Bewerberinnen und 
  Bewerber mit dem höheren Lebensalter berücksichtigt.
  Dem Lebensalter sind hinzuzurechnen:
  Zeiten der tatsächlichen Betreuung oder Pflege eines Kindes 
  unter 18 Jahren
  oder einer oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen 
  sonstigen Angehörigen, wenn sich die Betreuung oder Pflege 
  über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erstreckt hat und 
  soweit dies den beruflichen Werdegang verzögert hat. 
  Der Bewerbung ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Bestellung durch 
  die Pflegekasse) beizufügen.







        
        Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten
  Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an 
  berufsbildenden Schulen sind berufspraktische Tätigkeiten nachzuweisen.

  In der Fachrichtung Pflegewissenschaften ist 
  eine abgeschlossene fachrichtungsbezogene Berufsausbildung zwingend 
  erforderlich. Beispiele für Pflegewissenschaften (keine abschließende 
  Aufzählung): 
  abgeschlossene Ausbildung im Bereich Altenpflege, Ergotherapie, 
  Entbindungspflege, Gesundheits- und Kinderpflege, Podologie, 
  Physiotherapie usw. 
  
  In den übrigen Fachrichtungen können die berufspraktischen Tätigkeiten
  durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch 
  fachrichtungsbezogene Praktika nachgewiesen werden. Die 
  fachrichtungsbezogenen Praktika müssen insgesamt 
  mindestens 52 Wochen umfassen. Das einzelne Praktikum muss mindestens
  vier Wochen dauern.
    
  Sie haben drei Möglichkeiten Ihre berufspraktischen Tätigkeiten 
  nachzuweisen:
  
    a) Ihre Hochschule oder eine andere hierzu befugte Einrichtung 
       (z.B. Kultusministerium, NiLS, NLSchB) hat die Erfüllung der
       Zulassungsvoraussetzung bereits geprüft und Ihnen eine entsprechende
       Bescheinigung erteilt
       Tragen Sie bitte das Datum der Bescheinigung und den Namen des 
       Ausstellers in die entsprechenden Felder ein und fügen Sie Ihren
       Bewerbungsunterlagen eine Kopie der Bescheinigung bei. Weitere 
       Eintragungen und Nachweise sind dann nicht mehr erforderlich.
       
    b) Sie haben eine einschlägige Berufsausbildung
       Tragen Sie bitte ein, wo und in welchem Zeitraum Sie Ihre Ausbildung 
       gemacht haben. Fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen eine Kopie 
       des Zeugnisses über den Ausbildungsabschluss bei. 
       Weitere Eintragungen und Nachweise sind dann nicht mehr 
       erforderlich.
       
    c) Sie wollen den Nachweis Ihrer berufspraktischen Tätigkeiten über 
       fachrichtungsbezogene Praktika erbringen
       Tragen Sie bitte die einzelnen Daten der Praktika und die
       Ausbildungsstellen in die entsprechenden Spalten ein und fügen Sie 
       Ihren Bewerbungsunterlagen die dazugehörigen Bescheinigungen in 
       Kopie bei.
       
  Hinweis:
  Entscheiden Sie sich bitte nur für die Alternative, die den Nachweis 
  Ihrer berufspraktischen Tätigkeiten mit dem geringsten Aufwand 
  dokumentiert. Haben Sie sich für die Variante a) = Bescheinigung 
  entschieden, werden nach Speicherung der Daten alle Einträge zu den 
  Varianten b) und c) gelöscht. Gleiches geschieht, wenn Sie sich für die 
  Variante b) = Ausbildung entscheiden. Hier entfallen nach der Speicherung 
  Ihre eventuellen Einträge zu den Varianten a) und c).





     

        
        Lehramtsausrichtung
  Die Infrage kommende Lehramtsausrichtung ist auszuwählen.
  Für Quereinsteiger/in stehen umfassende Informationen unter
        www.mk.niedersachsen.de
  Pfad: Schule>Lehrkräfte>Vorbereitungsdienst>Einstellungen in den 
  Vorbereitungsdienst im Rahmen des Quereinstiegs zur Verfügung.
  
  

 



        
        Sprachkompetenz
  Die niedersächsische Landesregierung möchte die Mehrsprachigkeit aller 
  Kinder und Jugendlichen fördern. Nicht wenige Lehrkräfte, insbesondere 
  auch zweisprachig aufgewachsene, bringen Sprachkompetenzen mit, die 
  einfließen können in verschiedene Unterrichtsangebote (Wahl- bzw. 
  Wahlpflichtangebote, herkunftssprachlicher Unterricht etc.) und zur 
  Entfaltung der Mehrsprachigkeit in Unterricht und Schule beitragen. 
  Z.T. wird in Stellenangeboten gezielt nach dieser Qualifikation gefragt, 
  wodurch sich individuelle Einstellungschancen in den Schuldienst im 
  Anschluss an den Vorbereitungsdienst verbessern lassen. Die Angabe ist 
  freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch auf eine spätere 
  vorrangige Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst. 
  Einzureichende Nachweise etc. sind nicht erforderlich.


  
  
  
  
  
  
        
        Umsetzungsantrag
  Sollte Ihnen der zugewiesene Seminarort aus einem wichtigen Grund 
  unzumutbar erscheinen, können Sie unter Angabe dieses Grundes und ggf. 
  Beifügung entsprechender Belege einen Antrag auf Umsetzung stellen. 
  Hierfür wird Ihnen ein Formular mit Ihren Stammdaten angeboten, das Sie 
  noch um Ihren Grund für den Umsetzungswunsch ergänzen müssen. 
  Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung besteht nicht. 

  Die Zuweisung zum Studienseminar erfolgt vorrangig nach den Ausbildungs-
  möglichkeiten (Kapazitäten) in den einzelnen Studienseminaren. Hierbei 
  werden soziale Gesichtspunkte in die Entscheidung mit eingebunden. So 
  haben Schwerbehinderte mit einer Behinderung ab 50 sowie Bewerber 
  und Bewerberinnen mit minderjährigen Kindern Vorzug vor allen anderen 
  Bewerber/innen. 

  In Ihrer Bewerbung hatten Sie die Möglichkeit, eine besondere persönliche 
  Bindung an Ihrem Wohnort zu begründen. Soweit Sie dies getan haben, wurde 
  dies bei der Auswahl des Studienseminars bereits berücksichtigt. Ein 
  Umsetzungsantrag mit gleicher Begründung zur örtlichen Bindung wird daher 
  erfolglos bleiben. Gründe, die in erster Linie dem eigenen Vorteil 
  dienen, wie Kosteneinsparung, Fahrtzeiten und dergleichen, können 
  ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Bei der Prüfung des Antrags wird 
  ein strenger Maßstab zugrunde gelegt.
            
  Wichtig!

  Der Umsetzungsantrag ist schriftlich zu erklären und postalisch oder per 
  Fax (0531 484-3019) an Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig. 
  zu senden. Bei Versendung per Fax muss der Umsetzungsantrag spätestens am letzten 
  Tag des im Zulassungsbescheid gesetzten Termins für die Annahmeerklärung 
  über den Ausbildungsplatz bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung  
  Braunschweig eingegangen sein. 

  Beim postalischen Versand ist für den fristgerechten Eingang der zweite 
  Werktag, der auf dem Tag folgt, der im Zulassungsbescheid als Termin 
  genannt wurde, maßgeblich. Verspätete Umsetzungsanträge werden wie 
  Rücknahme der Bewerbung behandelt.


 


  
  



        
        Zusage
  Mit der Zusage nehmen Sie den Ausbildungsplatz im zugewiesenen 
  Studienseminar an. Zugleich erklären Sie wahrheitsgemäß, dass Sie in 
  keinem anderen Bundesland in den Vorbereitungsdienst aufgenommen worden 
  sind.

  Nach erfolgter Zusage werden die beamten- und laufbahnrechtlichten 
  Voraussetzungen für die Einstellung geprüft. Die Personalstelle wird Sie
  in nächster Zeit anschreiben.

  Ihr Studienseminar wird für Sie eine geeignete Ausbildungsschule 
  auswählen. Auf den Internetseiten der meisten Studienseminare finden Sie 
  auch Informationen zu den dortigen Ausbildungsschulen. Im Regelfall nimmt 
  das Studienseminar Kontakt mit Ihnen auf. Warten Sie also bitte zunächst 
  ein paar Tage ab. Sollte wider erwarten eine Kontaktaufnahme in 
  angemessener Zeit nicht erfolgen, fragen Sie bitte im Studienseminar 
  telefonisch nach.


             





            
        
        Absage
  Mit der Erklärung Absage lehnen Sie den angebotenen Ausbildungsplatz ab. 

  Das Bewerbungsverfahren ist für diesen Einstellungstermin damit 
  abgeschlossen. Sie erhalten in Kürze eine schriftliche Bestätigung, mit 
  der auch der Zulassungsbescheid wieder aufgehoben wird.

  Aus statistischen Gründen werden Sie gebeten zu erklären, ob die 
  Nichtannahme des Ausbildungsplatzes erfolgt, weil

   O   Sie in einem anderen Bundesland in den Vorbereitungsdienst 
       aufgenommen wurden

   O   Sie aus anderen Gründen die Bewerbung zurücknehmen

  Die Nichtannahme des Ausbildungsplatzes zu diesem Einstellungstermin hat 
  keinerlei Auswirkungen auf eine eventuelle spätere neue Bewerbung. Im 
  Falle einer späteren erneuten Bewerbung gelten Sie für den neuen 
  Einstellungstermin wieder als Erstbewerber/in.



 



        
        Rücknahme
 
  Mit der Erklärung Rücknahme nehmen Sie Ihre Bewerbung zurück. 

  Das Bewerbungsverfahren für diesen Einstellungstermin ist damit 
  abgeschlossen. Sie erhalten in Kürze eine schriftliche Bestätigung. 

  Die Rücknahme der Bewerbung für diesen Einstellungstermin hat keinerlei 
  Auswirkungen auf eine eventuelle spätere neue Bewerbung. Im Falle einer 
  späteren erneuten Bewerbung gelten Sie für den neuen Einstellungstermin 
  wieder als Erstbewerber/in.
  

             
  



        
        Ausbildungsregion
  Bitte wählen Sie hier das Studienseminar aus der von Ihnen 
  favorisierten Ausbildungsregion aus, dem Sie zugewiesen werden 
  möchten.