1. Wo finde ich Hinweise und Merkblätter?
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Hinweise und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums, für die allgemein bildenden Lehrämter unter http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/einstellung_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_lehraemter_an_allgemein_bildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-lehraemter-an-allgemein-bildenden-schulen-167438.html und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen unter
http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/einstellung_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_lehramt_an_berufsbildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-das-lehramt-an-berufsbildenden-schulen-167437.html.
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2. Kann ich den Vorbereitungsdienst in einem Lehramt absolvieren, für die ich keinen Masterabschluss / Erstes Staatsexamen habe?
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Dies ist unterbestimmten Voraussetzungen möglich. Der Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich eine schulpraktische auf das Lehramtsstudium ausgerichtete Phase der Lehrerausbildung. Sie gründet auf den im Studium erworbenen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Kompetenzen. Diese lehramtsbezogene Ausbildung von Studium und Vorbereitungsdienst ist eng aufeinander bezogen und trägt den spezifischen Erfordernissen des studierten Lehramtes Rechnung. Aus diesem Grund wird grundsätzlich zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt zugelassen, wer das für das betreffende Lehramt vorgeschriebene Studium mit einem Mastergrad (Master of Education), mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat. Im Rahmen des Lehrkräfte-Gewinnungspakets ist es ab dem Einstellungstermin 26.01.2023 auch möglich, dass der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen von Absolventinnen und Absolventen mit einem universitären Studienabschluss für das Lehramt an Gymnasien geöffnet wird. Mit Bestehen der Staatsprüfung erwerben die Lehrkräfte die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen. Auch wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und Realschulen für Absolventinnen und Absolventen mit einem universitären Studienabschluss für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Gymnasien geöffnet. Mit Bestehen der Staatsprüfung erwerben die Lehrkräfte die Lehrbefähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen.
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3. Welche Fächer und Fachrichtungen werden an welchen Studienseminaren ausgebildet?
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Diese Übersicht finden Sie bei den Informationen für die einzelnen Lehrämter im Merkblatt "Standorte und Fächerübersicht der Studienseminare'' auf den Internetseiten des Niedersächsisches Kultusministeriums, für die allgemein bildenden Lehrämter unter http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/einstellung_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_lehraemter_an_allgemein_bildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-lehraemter-an-allgemein-bildenden-schulen-167438.html und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen unter
http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/einstellung_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_lehramt_an_berufsbildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-das-lehramt-an-berufsbildenden-schulen-167437.html.
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4. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
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Der Bewerbungsbogen steht nach erfolgreicher Online Bewerbung als Druckversion unter www.zulaonline.niedersachsen.de zur Verfügung und ist spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig einzureichen.
Der unterschriebenen Bewerbung sind nachfolgende Unterlagen als unbeglaubigte Kopie beizufügen:
1) Zeugnis der Ersten Staatsprüfung oder Prüfungszeugnis Master of Education soweit Ihnen dieses bereits vorliegt. Alternativ kann eine Notenbescheinigung (z. B. Transcript of Records) der Universität vorgelegt werden, aus der der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums und die studierten Fächer hervorgehen und
2) Tabellarischer Lebenslauf.
Sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Übersendung der Bewerbungsunterlagen das Zeugnis des Masters of Education bzw. der Ersten Staatsprüfung noch nicht vorliegen, können Sie dieses unter Berücksichtigung der Nachreichfrist per E-Mail (Zula-noten@rlsb-bs.niedersachsen.de) nachreichen. Die Ergänzung der Daten erfolgt anschließend durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Braunschweig.
Weitere eventuell einzureichende Unterlagen ergeben sich aus dem Bewerbungsbogen.
Diese können z. B. sein:
3) Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid,
4) Nachweis über:
a) Unterhaltspflicht gegenüber einer nicht erwerbsfähigen Person,
b) Zurechnungszeiten (z. B. Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder, Wehrpflicht, Zivildienst, Freiwilliges soziales Jahr),
c) Berufspraktische Zeiten (gilt nur für das Lehramt an BBS) und
d) Bindung an einem bestimmten Ort.
Nach erfolgreicher Zulassung werden Sie aufgefordert weitere Unterlagen einzureichen, die für die Einstellung erforderlich sind.
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5. Was ist bei einer anerkannten Schwerbehinderung zu beachten?
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Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen werden nach § 119 Abs. 2 Nr. 3 Niedersächsischen Beamtengesetz vom 25. März 2009 (Art. 1 des Gesetzes vom 25.3.2009 - Nds.GVBl. 6/2009 S.72) als Fälle außergewöhnlicher Härte eingestuft und bei der Vergabe der Ausbildungsplätze in einem Umfang von 10 von Hundert der zu vergebenden Ausbildungsplätze berücksichtigt. Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr (Schwerbehinderung) wird als Fall außergewöhnlicher Härte behandelt.
Ein GdB von weniger als 50 ohne Gleichstellung, reicht bei der Vergabe der Ausbildungsplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte nicht aus. Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können von der Agentur für Arbeit auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Vertrauensperson der schwerbehinderten Landesbediensteten an Schulen im Bezirk Braunschweig Frau Röseler-Helms unter der Telefonnummer 0531-484 3605 oder per Mail an: Kerstin.Roeseler-Helms@rlsb-bs.niedersachsen.de.
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6. Ich habe meine Erste Staatsprüfung bzw. den Abschluss Master of Education in einem anderen Bundesland erworben. Muss ich mein Zeugnis vorher anerkennen lassen?
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Nein. Die Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland nachgewiesenen erfolgreichen Studienabschlusses für ein Lehramt erfolgt individuell im Rahmen Ihrer Bewerbung um Einstellung in den niedersächsischen Vorbereitungsdienst.
Ob die Voraussetzungen für eine Einstellung in den niedersächsischen Vorbereitungsdienst vorliegen, wird anhand der aktuellen Rechtslage entschieden.
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7. Ich habe das Lehramt in einem anderen Bundesland studiert. Kann ich meinen Vorbereitungsdienst in Niedersachsen ableisten?
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Bewerberinnen und Bewerber, die in einem anderen Bundesland ihre Erste Staatsprüfung oder Masterprüfung erworben haben, können sich in Niedersachsen für den Vorbereitungsdienst bewerben. Die Gleichwertigkeit wird erst nach einer ordnungsgemäß eingereichten Bewerbung geprüft. Der Zugang zum Vorbereitungsdienst wird auf der Basis einschlägiger Mobilitätsbeschlüsse der Kultusministerkonferenz gewährleistet, soweit in Niedersachsen die Ausbildung in den entsprechenden Fächern vorgesehen ist. Die Zulassung und Ausbildung im Vorbereitungsdienst erfolgt bei dem Lehramt für Sonderpädagogik in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und einem Unterrichtsfach, beim Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach und bei den anderen Lehrämtern in zwei Unterrichtsfächer.
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8. Kann ich mir die Schule selbst aussuchen?
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Als Erstes erfolgt die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die Zuweisung zu einem Studienseminar durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig. Die Nennung einer Schule in der Bewerbung hat hierauf keinen Einfluss.
Die Zuweisung zu einer bestimmten Ausbildungsschule hängt organisatorisch von einigen Faktoren ab, z.B. der Unterrichtsversorgung der Schulen, den Fächerkombinationen der Auszubildenden, den benötigten Fächerkombinationen. Die Ermittlung der Ausbildungsschule für jeden einzelnen Auszubildenden nimmt daher einige Zeit in Anspruch. In Einzelfällen kann die Zuweisung erst kurz vor dem Einstellungstermin verbindlich erfolgen.
Sie werden durch das Studienseminar über Ihre zukünftige Ausbildungsschule informiert werden.
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9. Was ist zu tun, wenn ich mit der Zuweisung nicht einverstanden bin?
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Sollte der Ihnen zugewiesene Seminarort aus gewichtigen Gründen unzumutbar erscheinen, können Sie unter Angabe dieser Gründe und der Beifügung entsprechender Belege einen Antrag auf Überprüfung der Zuweisung stellen. Erläuterungen hierzu finden Sie bei den Hinweisen in Zula-online beim Button Erklärung.
Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung besteht nicht.
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10. An welche Adresse ist die Bewerbung zu schicken?
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Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig, Kurt-Schumacher-Straße 21, 38102 Braunschweig
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11. Welche Möglichkeiten bestehen bei Schwangerschaft bzw. Versorgung eines Kleinkindes und/oder Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen?
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Eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst bei bestehender Schwangerschaft ist möglich. Die gesetzlichen Mutterschutzbestimmungen (Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin bzw. 12 Wochen bei Mehrlingsschwangerschaften) sind einzuhalten. Im Vorbereitungsdienst besteht die Möglichkeit, Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes zu beantragen. Der Vorbereitungsdienst kann bei entsprechenden Voraussetzungen auch mit Elternzeit begonnen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier: https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/lehrkraft-werden/vorbereitungsdienst/faq-vorbereitungsdienst unter "Vorbereitungsdienst in Teilzeit". Bei Fragen zur Vereinbarkeit (Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne des § 14 SGB XI) wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig (https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/gleichstellungsbeauftragte-sowie-personalraete-und-schwerbehindertenvertretung/gleichstellungsbeauftragte).
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12. Welche Bewerbungsfristen sind einzuhalten?
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Die für eine Bewerbung einzuhaltenden Fristen für die allgemein bildenden Lehrämter finden Sie in den Hinweisen zu den jeweiligen Einstellungsterminen auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums (http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/einstellung_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_lehraemter_an_allgemein_bildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-lehraemter-an-allgemein-bildenden-schulen-167438.html) in der Info-Spalte "Aktuell". Mit dem Ende der Bewerbungsfrist endet auch die Möglichkeit der Online-Bewerbung. Nachträgliche schriftliche Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn nach Berücksichtigung aller fristgerechten Bewerbungen im Haupt- und Nachrückverfahren noch Ausbildungsplätze frei sein sollten. Für die in der Bewerbung geforderte Kopie des Prüfungszeugnisses (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) besteht in der Regel eine Nachreichfrist bis spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin. Sollte das Zeugnis nicht termingerecht vorgelegt werden können, kann auch eine Bescheinigung der Universität, aus der die Fächer und die Gesamtnote hervorgehen, zur Fristwahrung eingereicht werden. Das Prüfungszeugnis (Kopie) ist dann unverzüglich nachzureichen. Sind nach Ablauf der Nachreichfrist bereits vergebene Ausbildungsplätze wieder frei geworden, können nicht fristgerecht eingereichte Zeugnisse möglicherweise nachrangig bis ein Monat vor dem Einstellungstermin berücksichtigt werden.
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13. Muss ich mich online oder schriftlich bewerben?
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Zunächst müssen Sie sich online bewerben. Dafür registrieren Sie sich unter www.zulaonline.niedersachsen.de registrieren. Vervollständigen Sie Ihre Daten. Bitte beachten Sie hierbei die technische Kurzanleitung. Durch Übermittelung Ihrer Online-Daten wird das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig über Ihre Bewerbung informiert. Zur Wahrung der vorgegebenen Bewerbungsfrist ist es zwingend erforderlich, dass der Ausdruck Ihres Bewerbungsbogens mit der erforderlichen Unterschrift und den Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig vorliegt. Der als Bewerbungsschluss angegebene Termin ist im Regelfall eine Ausschlussfrist (§§ 188, 193 BGB) und wird nicht durch Abgabe bei der Post gewahrt. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingangsstempel des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig. Das bloße Ausfüllen der Bewerbung im Internet ist zur Fristwahrung nicht ausreichend.
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14. Sind die Bewerbungsunterlagen im Original oder als Kopie einzureichen?
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Der Bewerbung ist ein tabellarischer Lebenslauf sowie eine Kopie des Zeugnisses der für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst geforderten Prüfung (in der Regel Master of Education oder Erste Staatsprüfung) beizufügen, sofern es Ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegt. Für das Nachreichen des Zeugnisses oder der Notenbescheinigung (S. Frage 4) sind die Nachreichfristen zu beachten. Es wird gebeten, keine Originale einzureichen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Bitte sehen Sie von der Verwendung von Klarsichthüllen oder Mappen ab.
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15. Ich habe mein Zeugnis / die Notenbescheinigung schon vor einiger Zeit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig zugesendet, aber die Note ist nicht in Zula-Online eingetragen und der Haken ¿Gesamtnote liegt vor¿ ist noch nicht gesetzt.
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Im Laufe des Bewerbungszeitraums besteht ein sehr hohes Aufkommen an täglichen Posteingängen. Alle eingehenden Zeugnisse müssen der richtigen Bewerberin / dem richtigen Bewerber zugeordnet und geprüft werden. Erst dann kann die Note in Zula-Online übernommen bzw. der Haken "Gesamtnote liegt vor" gesetzt werden. Dieser Vorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.
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16. Kann ich meine Online-Bewerbung ändern?
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Auch nach abgesandter Bewerbung können Sie erforderliche Korrekturen bzw. Änderungen teilweise selbst online (Adresse, Telefon, E-Mail, Seminarwünsche) vornehmen. Die Onlineänderungen werden durch den Button "Speichern" aktiviert und automatisch an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig übermittelt. Andere Korrekturen bzw. Änderungen können Sie schriftlich oder per E-Mail das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig mitteilen. Diese nimmt dann die Korrekturen bzw. Änderungen für Sie vor.
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17. Was muss ich beachten, wenn ich in meiner Bewerbung das Unterrichtsfach Evangelische, Katholische oder Islamische Religion wähle?
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Nach § 7 Abs.1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) erteilen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Hierfür ist bei den Unterrichtsfächern Evangelische Religion, Katholische Religion und Islamische Religion die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kirche bzw. Religionsgemeinschaft und das Vorliegen einer befristeten Unterrichtserlaubnis oder Unterrichtsbestätigung erforderlich. Ohne diese Bescheinigung ist eine Ausbildung in diesen Unterrichtsfächern nicht möglich und daher die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ausgeschlossen.
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18. Kann ich als ein Fall außergewöhnlicher Härte vorrangig berücksichtigt werden?
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Außergewöhnlicher Härte liegt bei folgenden Fällen vor und werden in entsprechender Rangfolge berücksichtigt: 1. Schwerbehinderung und Gleichgestellung, 2. Unterhaltspflichtige gegenüber einem Kind oder einer nicht erwerbsfähigen Person, wenn ohne ein Einkommen der Bewerberin oder des Bewerbers deren Unterhalt nicht gewährleistet ist, 3. andere Fälle außergewöhnlicher Härte, für die die Ablehnung der Zulassung mit besonderen Nachteilen verbunden wäre, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen würden.
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Besondere Hinweise für Quereinsteiger/-innen
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Bitte beachten Sie die nachfolgenden Nr. 1-4.
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1. Eignet sich mein Studium für einen Quereinstieg in den Niedersächsischen Schuldienst?
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Voraussetzung ist, dass Sie einen universitären Studienabschluss mit einem Mastergrad oder ein gleichwertigen Hochschulabschluss (z. B. Magister) vorweisen können, der im Hauptfach einem Unterrichtsfach mit besonderem Bedarf entspricht. Darüber hinaus muss ein weiteres Unterrichtsfach aus dem Abschluss nachgewiesen werden.
Der Nachweis eines Master- oder Diplomabschlusses einer Fachhochschule ist nicht ausreichend. Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen können Ausnahmen gelten.
Nähere Informationen zum Quereinstieg erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums, für die allgemein bildenden Lehrämter unter http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/einstellung_den_vorbereitungsdienst/quereinstieg_den_vorbereitungsdienst_an_allgemein_bildenden_schulen/quereinstieg-in-den-vorbereitungsdienst-an-allgemein-bildenden-schulen-167436.html und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen unter http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/einstellung_den_vorbereitungsdienst/quereinstieg_den_vorbereitungsdienst_an_berufsbildenden_schulen/quereinstieg-in-den-vorbereitungsdienst-an-berufsbildenden-schulen-167434.html.
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2. Mit welchen Fächern ist ein Quereinstieg in den niedersächsischen Vorbereitungsdienst möglich?
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Die Unterrichtsfächer und die sonderpädagogischen Fachrichtungen der allgemein bildenden Lehrämter, für die der Quereinstieg geöffnet ist, finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums
(http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/einstellung_den_vorbereitungsdienst/quereinstieg_den_vorbereitungsdienst_an_allgemein_bildenden_schulen/quereinstieg-in-den-vorbereitungsdienst-an-allgemein-bildenden-schulen-167436.html). Informationen zum Quereinstieg für das Lehramt an berufsbildenden Schulen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums (http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/einstellung_den_vorbereitungsdienst/quereinstieg_den_vorbereitungsdienst_an_berufsbildenden_schulen/quereinstieg-in-den-vorbereitungsdienst-an-berufsbildenden-schulen-167434.html).
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3. Besteht eine Nachreichfrist für das Prüfungszeugnis?
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Die Voraussetzungen für den Quereinstieg in den nds. Vorbereitungsdienst müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Daher wird keine Nachreichfrist gewährt.
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4. Wie und wo bewerbe ich mich als Quereinsteiger/-in?
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Sie müssen sich in zwei Schritten sowohl online als auch schriftlich bewerben:
1. Online-Bewerbung:
Im ersten Schritt müssen Sie sich online unter www.zulaonline.niedersachsen.de bewerben. Hinweise zum Vorgehen finden Sie im Merkblatt "Bewerbungsverfahren zulaonline" auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums (http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/einstellung_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_lehraemter_an_allgemein_bildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-lehraemter-an-allgemein-bildenden-schulen-167438.html) unter in der Info-Spalte "Allgemeine Informationen".
2. Schriftliche Bewerbung:
Nach erfolgter Online-Bewerbung müssen Sie sich in einem zweiten Schritt schriftlich bewerben. Hierzu drucken Sie Ihren zuvor über Zula-Online erstellten Bewerbungsbogen aus und senden ihn unterschrieben mit den geforderten Anlagen an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig.
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